(fdp) Die Baselbieter Stimmenden haben am 22. September die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes angenommen. Damit wird der Regierungsrat die Zahl der Arztpraxen in gewissen Fachrichtungen in Zukunft beschränken. Die FDP erwartet eine Umsetzung, die sich primär an den Bedürfnissen der Baselbieter Patientinnen und Patienten orientiert, wie die Partei in ihrer Medienmitteilung schreibt.
«Die FDP hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Datenbasis für einen Zulassungsstopp unzureichend ist. Wir vertrauen darauf, dass dies bei der Umsetzung berücksichtigt wird und nun eine seriöse, vertiefte Evaluation der Versorgungsgrade in enger Zusammenarbeit mit ärztlichen Fachkreisen erfolgt. Sowohl die Festlegung der Höchstgrenzen in einzelnen ärztlichen Fachdisziplinen als auch die damit möglichen Einsparungen basierten bisher auf Annahmen. Wird die Regulierung nun umgesetzt, so muss zwingend eine solide, belastbare Datenbasis vorhanden sein. Es besteht sonst die Gefahr einer mittelfristigen Verknappung der ärztlichen Versorgung.
Wie sich in der deutlichen Ablehnung der Kostenbremseninitiative am 19. Juni gezeigt hat, ist eine gute Gesundheitsversorgung ein grosses Anliegen der Baselbieterinnen und Baselbieter. Eine Leistungskürzung ist unerwünscht. Die FDP erwartet daher eine Umsetzung des Zulassungsstopps mit Augenmass, das in erster Linie den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten entspricht und nicht finanziellen Zielgrössen untergeordnet wird. Es darf auch nicht erneut – wie bereits 2022 – zu Zulassungsstopps in medizinischen Bereichen kommen, die Fachbereiche betreffen, die gar keine zusätzliche Nachfrage generieren. Die Regierung wird
jedes Jahr daran gemessen werden müssen, inwiefern ein Zulassungsstopp tatsächlich zu den angekündigten prämienrelevanten Einsparungen führt und wie sich die Versorgungsstandards im ambulanten Bereich in Baselland entwickeln.
Im Weiteren muss die Regierung nun zeigen, dass durch den Zulassungsstopp die Attraktivität des Kantons zur Niederlassung von jungen Ärztinnen und Ärzten keinen Schaden nimmt. Es darf nicht sein, dass durch die beschlossene Regulierung dem Ärztenachwuchs die Perspektive einer Berufsausübung und selbständigen Praxistätigkeit im Baselland genommen wird und damit die bedarfs- und patientenorientierte Gesundheitsversorgung in Frage gestellt wird.
Die Entwicklung der Gesundheitskosten ist eine Verantwortung von uns allen – Leistungserbringern, Krankenversicherungen, dem Kanton und nicht zuletzt auch der Patientinnen und Patienten. Es ist essenziell, gemeinsam wirksame Anstrengungen zu
unternehmen, die Kostensteigerung zumindest zu dämpfen. Die FDP wird sich dezidiert für kostensparende Massnahmen einsetzen, die auf Kantonsebene auch tatsächlich kostenwirksam umgesetzt werden können: zum Beispiel die vermehrte Verlagerung von stationärer zu ambulanter Behandlung, eine bedarfsorientierte, regional ausgerichtete Spitalinfrastruktur unter Einbezug der privaten Anbieter, die Stärkung der Grundversorgung mit dezentralen Gesundheitszentren und innovative integrierte Versorgungsmodelle.»