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FDP Aargau: Verhältnismässige Lösung für Eigenheimbesitzer und Steuerzahler als Ziel

(fdp) Mit dem heute präsentierten Vorschlag zur Anpassung der steuerlichen Liegenschaftsbewertung wählt der Aagauer Regierungsrat einen pragmatischen Ansatz. Die FDP akzeptiert die unumgängliche Umsetzung von Bundesrecht. Die FDP wird sich für eine Festlegung des Eigenmietwerts bei 60 Prozent des Markwerts einsetzen, gemäss Vorschlag des Regierungsrats.

Die zusätzlichen Steuereinnahmen für den Kanton in der Höhe von rund 60 Millionen Franken seien zu kompensieren und an diejenigen zurückzuführen, die einer steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt seien, so die FDP. Unter dem Strich dürften für den Kanton nicht Merheinnahem resultieren. Bei der Umsetzung muss aus freisinniger Sicht ein marktbasiertes Schätzungsverfahren geprüft werden. Die Schaffung eines Bürokratiemonsters sei zwingend zu vermeiden.
Eine Anpassung bei der Liegenschaftsbewertung im Kanton Aargau ist aufgrund des übergeordneten Bundesrechtes unumgänglich. Die Stossrichtung des Regierungsrats bei der Gesetzesrevision stimme im Grundsatz, so die FDP. Bei der Umsetzung sei darauf zu achten, dass das angepasste Steuersystem für die Steuerzahlenden transparent und nachvollziehbar bleibe, ansonsten schwinde die Glaubwürdigkeit.

Zusätzliche Einnahmen kompensieren
Die durch die Gesetzesanpassung entstehenden beträchtlichen Mehreinnahmen bei den Steuern seien an die mehr belasteten Steuerpflichtigen mittels andersweitigen Entlastungen zurückzuführen. Der Kanton brauche keine Mehreinnahmen in diesem Bereich. Der Aargau müsse als Wohn- und Wirtschaftskanton attraktiv bleiben. Die FDP fordert den Regierungsrat auf, dies hinsichtlich der Gesetzesvorlage zu berücksichtigen. Auch erwartet die FDP genauere Angaben darüber, welche Gruppen von Steuerzahlenden (Einkommens- und Vermögensklassen) von der Vorlage wie stark betroffen sind.

Unnötige Bürokratie vermeiden
Aus der Anhörungsvorlage geht nicht hervor, was der Aufbau der notwendigen neuen IT-System im Detail kostet. Hier erwartet die FDP genauere Informationen hinsichtlich der Gesetzesberatung. Des Weiteren sei aufzuzeigen, wie der Kanton die Synergien innerhalb der Verwaltung wie auch mit externen Partnern wie etwa der Aargauischen Gebäudeversicherung plane. Zudem sei darzulegen, ob der entsprechende Datenaustausch auf heutiger Rechtsgrundlage überhaupt möglich sei. Gemäss den Darstellungen in der Botschaft schneide das vom Regierungsrat vorgeschlagene «System A» hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Vereinfachungspotenzial von allen betrachteten Systemen am schlechtesten ab. Die Mehrheit der Nachbarkantone wende das «System B» mit deutlich besseren Werten in diesen beiden Kategorien an. Es sei in der Botschaft an den Grossen Rat detailliert aufzuzeigen, weshalb für den Aargau das vorgeschlagene und nicht ein anderes System gewählt werden soll.
Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz: «Die vorgeschlagene Revision der steuerlichen Liegenschaftsbewertung ist mit Blick auf die Bundesgesetzgebung pragmatisch ausgefallen. Wir werden seitens FDP in der Beratung darauf achten, dass die Bundesvorgaben erfüllt, aber nicht übererfüllt werden. Eine übermässige Belastung der Steuerzahlenden und eine unnötige Aufblähung der Verwaltung müssen vermieden werden.»
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident: «Mit der Anpassung des Schätzungswesen steigen die Steuereinnahmen im Kanton Aargau deutlich an. Diese Mehreinnahmen sind mittels andersweitiger Entlastungen zielgerichtet an die zusätzlich belasteten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückzuführen. Die FDP-Fraktion prüft auch einen dahingehenden parlamentarischen Vorstoss. Der Aargau muss steuerlich attraktiv bleiben!»