(fdp)Die FDP unterstützt bewährte und praxisnahe Modernisierungen im neuen Gemeindegesetz, lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form jedoch ab. Diese Totalrevision bringe kaum Mehrwert, schaffe unnötige neue Regelungen und schwäche teilweise die bewährten demokratischen Strukturen, schreibt die FDP Aargau in ihrer folgenden Medienmitteilung:
«Die FDP hat den Gesetzentwurf mit FDP-Vertreterinnen und Vertretern aus Einwohnerräten, Gemeinderäten, Finanzkommissionen und anderen kommunalen Gremien beraten. Das Verdikt ist klar: Der Entwurf des Gemeindegesetzes überzeugt nicht.
Die FDP begrüsst verschiedene Modernisierungen – etwa Präzisierungen bei Gemeindeversammlungen, die Stärkung der Finanzkommissionen oder die gesetzliche Verankerung interner Kontrollsysteme. Sie lehnt jedoch neue Instrumente wie das konstruktive Referendum über Budget und Steuerfuss oder die vorgesehene direkte Urnenabstimmung ab. Diese Regelungen drohen die Gemeindeversammlung zu schwächen.
Ebenso lehnt die FDP die Abschaffung des gemeinderätlichen Strafbefehlsverfahrens ab. Dieses hat sich in der Praxis bewährt und ermöglicht auf kommunaler Ebene rasche und effiziente Verfahren. Der Kanton muss hier seinen gesetzgeberischen Spielraum nutzen und eine eigene Verfahrensordnung schaffen. Insgesamt bringt die Totalrevision kaum echte Neuerungen, sondern ordnet das bestehende Gemeindegesetz neu. Die wenigen Anpassungen könnten in das bewährte Gesetz integriert werden; eine Totalrevision ist unnötig. Gleichzeitig fehlen aktuelle Entwicklungen wie die laufende Prüfung der Gemeindestrukturen oder die Digitalisierung.
Die FDP fordert deshalb einen Zwischenstopp und eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage. Ziel muss ein schlankes, verständliches und praxistaugliches Gemeindegesetz sein, das die Gemeindeautonomie festigt und die bewährten demokratischen Strukturen stärkt. Aktuelle Entwicklungen sind aufzunehmen.»
Lukas Pfisterer, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen: «Das heutige Gemeindegesetz hat sich bewährt. Die neue Vorlage bringt nur wenige Verbesserungen, enthält aber gleichzeitig unnötige und teils fragliche Neuerungen. Diese Totalrevision überzeugt so nicht.»