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FDP Aargau: «Mutloser Vorschlag des Regierungsrats für 2. Beratung der Steuergesetzrevision»

(fdp) Der Entwurf des Regierungsrates zur zweiten Beratung vermag die FDP Aargau nicht zu überzeugen. Wirklich erfreulich sei einzig der geplante Abzug für berufliche Aus- und Weiterbildungen, der hoffentlich dem Fachkräftemangel entgegenwirken werde, schreibt die Partei in ihrer Medienmitteilung.

Hingegen werde trotz entsprechenden Prüfungsanträgen kein Weg zur Entlastung der Hauseigentümer, die aufgrund von bundesrechtlichen Anpassungen in jüngerer Vergangenheit mit deutlichen Mehrkosten konfrontiert sind, aufgezeigt. Stattdessen werde einmal mehr eine Grundstückgewinnsteuermassnahme vorgeschlagen, womit die Hausbesitzer zusätzlich zur Kasse gebeten würden. Die vom Grossen Rat – auf Antrag der FDP – deutlich beschlossenen Kinderabzüge solle nur teilweise bzw. in reduzierter Form umgesetzt werden. Die von der FDP eingebrachte Idee einer Möglichkeit von höheren Abzügen für Kinderdrittbetreuung erteile der Regierungsrat ebenfalls eine Abfuhr und damit auch der vermeintlich allenthalben akzeptierten Bemühungen nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Angesichts der Finanzlage des Kantons sei es nicht nur mutlos, sondern unverantwortlich, die Entlastung von Mittelstand, Familien und Hauseigentümern auf ein Minimum beschränken zu wollen.
Die Finanzlage des Kantons sei sehr stabil. Sämtliche Schulden seien in den vergangenen Jahren abgebaut und die Ausgleichsreserve mit fast einer Milliarde Franken geäufnet worden. Auch die Aussichten für das laufende Jahr sei sehr gut. Unter diesen Umständen sei es unverständlich, dass der Regierungsrat in der vorliegenden Steuergesetzrevision nicht mehr Mut aufbringe.

Tragende Bevölkerungsteile jetzt entlasten
Es ist aus Sicht der FDP inakzeptabel, dass auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiter Staatsvermögen aufgebaut wird. Vielmehr sie es höchste Zeit, den Mittelstand und die Eigenheimbesitzer nun richtig zu entlasten. Diese Gruppen bildeten einen tragenden Teil der Gesellschaft und würden durch Teuerung und stetig steigende Lebenshaltungskosten bzw. neue Zwangsabgaben in der Vergangenheit genug geschröpft. Auch bei der Senkung des Vermögenssteuersatzes bestehe noch Potenzial, um für Leute mit einem Vermögen als Kanton attraktiv zu bleiben. Steuergünstige Nachbarkantone seien nah und den Verlust von guten Steuerzahlenden gelte es zu vermeiden. Die erneut vorgeschlagene Staffelung der Umsetzung der Revision sei aus FDP-Sicht nicht notwendig, sondern verzögere die Systemverbesserungen unnötig. Die Steuergesetzrevision soll per 1. Januar 2025 umgesetzt werden.

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:«Die FDP Aargau hat für die 2. Lesung klar mehr erwartet. Familien, Mittelstand und auch Eigenheimbesitzer müssen jetzt gezielt entlastet werden. Eine Staffelung der Revision ist unnötig. Das Lavieren des Regierungs
rates und Beharren auf kleineren Reduktionen ist angesichts der finanzpolitischen Situation enttäuschend. Steuerentlastungen von heute sind Investitionen in die Zukunft unseres Kantons!»
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin: «Der Vorschlag des Regierungsrats ist unbefriedigend. Der Grosse Rat hat in der 1. Lesung klar aufgezeigt, dass er verstärkte Steuerentlastungen will. So wurden etwa die FDP-Anträge für höhere Kinderdrittbetreuungsabzüge und Kinderabzüge deutlich gutgeheissen. Weitere Entlastungen im Bereich der Vermögenssteu
ern oder bei Pauschalen für Liegenschaftsunterhalt wären möglich, die FDP hat Vorschläge eingebracht. Der Regierungsrat will diese Bälle offenbar nicht aufnehmen. Wir werden deshalb neuerliche Anträge prüfen.»