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FDP Aargau: Mindestens 1000 Hektaren für enue Feuchtgebiete

(fi) Mindestens 1000 Hektaren Land für neue Feuchtgebiete möchte die FDP-Fraktion im Grossen Rat des kantons Aargau im kantonalen Richtplan sichern. Eine entsprechende Fraktionsmotion wird sie an der nächsten Grossratssitzung einreichen.

«Der Regierungsrat wird aufgefordert, den für den langfristigen Erhalt der reichhaltigen Biodiversität im Kanton Aargau erforderlichen Flächenbedarf für neue Feuchtgebiete von mindestens 1000 ha im kantonalen Richtplan zu sichern.» So die Forderung, welche die Grossratsfraktion der FDP Aargau in ihrem Vorstoss aufstellt.
In der Begründung schreibt die FDP-Fraktion: «In seiner Antwort auf die Interpellation 19.280 von Dr. Lukas Pfisterer, Aarau, hält der Regierungsrat den besorgniserregenden Zustand und eine weiterhin kritische Entwicklung der Vielfalt einheimischer Arten und ihrer Lebensräume in der Schweiz fest. Handlungsbedarf bestehe vor allem bei den Feuchtgebieten (Wiederherstellung ehemaliger Feuchtflächen, Erstellung von Amphibienlaichgewässern), bei Strukturen (Pflanzung von Bäumen und Hecken, Wiederherstellen von Trockensteinmauern, Erstellen von Kleinstrukturen) in Ackerbaugebieten sowie beim strukturreichen Grünland.
Mit der Regeneration ehemaliger Feuchtgebiete kann nicht nur die Biodiversität gefördert, sondern auch ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Gemäss Regierungsrat wären rund 1000 ha an neuen Feuchtgebietsflächen notwendig, um die Biodiversität langfristig zu erhalten. Das Flächenpotential liegt gemäss Regierungsrat bei 2360 ha. Gleichzeitig betont der Regierungsrat, dass es sich bei den Potenzialflächen zu einem grossen Teil um Fruchtfolgeflächen von sehr guter bis guter landwirtschaftlicher Eignung handle. Deshalb brauche es für die Umsetzung der ökologischen Infrastruktur eine umfassende Interessenabwägung.
Der Regierungsrat soll entsprechend den Prozess für eine Richtplanänderung starten, damit der Flächenbedarf für neue Feuchtgebietsflächen im Kanton Aargau im Richtplan festgesetzt werden kann. Ein Zielwert von rund 1000 ha oder 1 % der Kantonsfläche könnte angemessen sein, analog dem Auenschutz. Der Richtplan ist hierfür das geeignete Instrument, weil damit eine erste Abwägung verschiedener Nutz- und Schutzinteressen vorgenommen und eine konkrete Positivplanung für die Umsetzung angestossen wird, unter Berücksichtigung auch des Sachplans Fruchtfolgeflächen des Bundes.»