(fdp) «Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung des Steuergesetzes zur Umsetzung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung geht in die richtige Richtung», findet die FDP und begrüsst die Beibehaltung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Korrekturbedarf liege bei der Frist für den Erwerb einer Ersatzliegenschaft beim Ersterwerberabzug.
Die Beibehaltung der Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen setzt auf Eigenverantwortung und private Investitionen statt auf zusätzliche staatliche Eingriffe. Solche Anreize leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und fördern die Modernisierung des Gebäudeparks.
Realistische Fristen für Ersatzliegenschaften
Die FDP lehnt die vorgeschlagene Frist von drei Jahren für den Erwerb einer Ersatzliegenschaft beim Ersterwerberabzug ab. Angesichts des knappen Angebots auf dem Immobilienmarkt und der oft komplexen Lebenssituationen bei einem Verkauf sind drei Jahre zu kurz bemessen. Wir erachten eine Frist von 5 Jahren als angemessen. «Wer sein Eigenheim verkauft, findet nicht immer innert drei Jahren eine geeignete Ersatzliegenschaft. Die Regelung muss den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung tragen», sagt Adrian Schoop.
Der Systemwechsel bietet nach Meinung der FdP die Chance, das Wohneigentum im Kanton Aargau zu stärken. Wo das Bundesrecht Spielraum lässt, soll dieser zugunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer genutzt werden. Ebenso wichtig sei ein einfacher und bürgernaher Vollzug. Die vorgesehenen Abzüge und Ausnahmen müssen unbürokratisch und im Sinne der Steuerpflichtigen umgesetzt werden.