(fdp) Die FDP Aargau begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes in weiten Teilen. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen, einheitliche Vorgaben für die Inkassohilfe und die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen in kantonalen Unterkünften sind sinnvoll und werden von der FDP unterstützt. Im Bereich der Alimentenbevorschussung seien die Auswirkungen auf die Gemeinden noch im Detail aufzuzeigen. Kritisch beurteilt wird die Einführung von Verwirkungsfristen, da diese in der Praxis für die Gemeinden zu unverschuldeten Einnahmeausfällen führen könne.
Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen im Bereich der Sozialhilfe ist die Umsetzung des politischen Willens. Dazu wurden auch im Grossen Rat bereits zwei Vorstösse überwiesen. Die Vorlage des Regierungsrats nehme dieses Anliegen in angemessener Form auf. Die Rahmenbedingungen seien eng umrissen und verhältnismässig ausgestaltet, die Möglichkeit zur Verlängerung sei sinnvoll und an klare Kriterien gebunden. Für die Umsetzung erwartet die FDP, dass bei der Festlegung der zuständigen Stellen für Anordnung und Durchführung den Gemeinden grösstmögliche Entscheidungsfreiheit gewährt werden.
Auswirkungen auf Gemeinden im Auge behalten
Eine wirksame und einheitliche Inkassohilfe schaffe Chancengleichheit. Somit sei das Risiko geringer, dass unterhaltsberechtigte Personen in die Sozialhilfe abrutschen. Der Betreuungsunterhalt stehe dem Kind zu und sollte konsequenterweise bevorschusst werden. So werde auch die Ungleichheit zwischen selbst- und fremdbetreuten Kindern behoben. Die FDP erwartet, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden in der Vorlage detailliert dargestellt werden.
Verwirkungsfristen sind ein Risiko
Das Anliegen der Planungssicherheit sei zwar nachvollziehbar, erfahrungsgemäss gebe es jedoch Fälle, in denen die Gemeinden einen Teil der Kosten erst nach Ablauf der vorgeschlagenen Frist geltend machen könnten. Somit bestehe bei Einführung einer Verwirkungsfrist die Gefahr, dass Gemeinden Geld nicht erhalten, das ihnen zustehen würde. Die FDP steht aus diesem Grund der Einführung von Verwirkungsfristen kritisch gegenüber.
Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales: «Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen im Bereich der Sozialhilfe ermöglicht es einer Gemeinde, bei begründetem Verdacht auf einen Missbrauch Abklärungen vorzunehmen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sind die Rahmenbedingungen zur Durchführung einer Observation eng umrissen und verhältnismässig ausgestaltet.»