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Fälle im Kanton Aargau häufen sich: Virale hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen

(pd) Im Kanton Aargau sind in den letzten Wochen vermehrt Fälle der viralen hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen (VHK) aufgetreten. Ein zwischenzeitlich ausgesprochenes Ausstellungsverbot für Kaninchen konnte wieder aufgehoben werden, trotzdem ist erhöhte Wachsamkeit nötig. Zum Schutz vor dieser tödlichen Kaninchenseuche empfiehlt der Veterinärdienst allen Kaninchenhalterinnen und -haltern, ihre Tiere regelmässig impfen zu lassen.

Die VHK ist eine für Haus- und Wildkaninchen sehr ansteckende Viruserkrankung, die in der Regel tödlich endet. Zu den Symptomen gehören Teilnahmslosigkeit, Atembeschwerden, Koordinationsstörungen bis hin zu Krämpfen und Blutungen aus der Nase. Die VHK wird direkt von Tier zu Tier übertragen, aber auch indirekt, das heisst durch kontaminierte Gegenstände, durch den Menschen oder durch Insekten. Für Menschen ist die Tierseuche VHK nicht gefährlich.
Das Virus kann in trockener Umgebung und bei tiefen Temperaturen monatelang ansteckend bleiben. Der Einschleppungsweg in eine Tierhaltung ist damit oftmals nicht nachvollziehbar. Eine regelmässige Impfung schützt die Tiere vor der tödlichen Tierseuche.

Was können Kaninchenhalterinnen und -halter tun?
Der wirksamste Schutz vor VHK ist eine Impfung. Kaninchen sollen deshalb regelmässig gegen VHK geimpft werden. Für weitere Informationen zur Impfung wie auch bei verdächtigen Krankheitsanzeichen sollen sich Halterinnen und Halter an ihre Tierarztpraxis wenden. Des Weiteren empfiehlt sich die Einhaltung von Biosicherheits- und Hygienemassnahmen. So sollten die Hände gewaschen werden, bevor man zu den Tieren geht, um das Einschleppen von Krankheitserregern zu vermeiden. Kontakte zu anderen Tieren – direkt und indirekt – sollten ebenfalls vermieden werden.