(evp) Mit Fokus auf das Kindswohl bevorzugt die EVP bei der Alimentenbevorschussung die Variante der Bevorschussung des Bar- und Betreuungsunterhalts mit Erhöhung des Maximalbetrages. Die Teilhabe an der Gesellschaft soll für alle Kindern ermöglicht werden.
Die Erhöhung des Maximalbeitrages lohnt sich auch monetär mehrfach: Einerseits kann in der Sozialhilfe eingespart werden und andererseits sind Alimente einfacher wieder einzufordern.
Auch mit den rechtlichen Grundlagen zur Observation ist die EVP einverstanden, um unbescholtene Bezüger nicht einem Generalverdacht zu unterstellen. Die EVP geht davon aus, dass Observationen vor allem von Sozialämtern beantragt werden müssen, die mit sehr wenig Personalressourcen oder fehlendem Fachpersonal arbeiten. Die Möglichkeit der Verlängerung erachtet die EVP nicht als notwendig und lehnt diese ab.
Den vorgeschlagenen Anpassungen zur Inkassohilfe, der Verwirkungsfristen, der Unterbringung von Flüchtlingen in kantonalen Unterkünften und der Elternschaftsbeihilfe stimmt die EVP zu.