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EVP: Ombudsstelle auch für Whistleblower

(evp) "Die Evangelische Volkspartei befürwortet die Schaffung einer Ombudsstelle im Kanton Aargau, die selbständige und private Leistungserbringer nicht umfasst, und nur Bereiche, für die nicht bereits andere Beschwerdemöglichkeiten bestehen. Gemeinden sollen sich gegen Entschädigung freiwillig anschliessen können. Erfreut ist die EVP insbesondere darüber, dass auch festgelegt werden soll, in welchen Fällen Whistleblowing legal ist, wie sie das in einer Motion forderte", heisst es in einer Medieninformation der EVP

Und weiter: "Eine niederschwellige, vermittelnde Stelle zwischen Bürgerinnen und Verwaltungsstellen ist sowohl für die  Bürger, deren Anliegen damit ernst genommen werden, wie auch für die qualitative Weiterentwicklung der Abläufe seitens Behörden gewinnbringend. Sie soll unentgeltlich sein (solange Anfragen an die Stelle nicht missbräuchlich erfolgen).

Umfang
Die EVP Aargau unterstützt, dass der Zuständigkeitsbereich der neuen Stelle eher eng gehalten werden soll: Nur für die kantonale Verwaltung, für jene unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, für welche noch keine ähnliche Stelle existiert (z.B. eine Schlichtungsstelle oder eine nationale Meldestelle, also nur für die AGV und die SVA) und für die Schulen nur sofern kantonale Stellen involviert sind.
Gemeinden sollen zum Wirkungsbereich der Ombudsstelle gehören, wenn sie dies wünschen und bezahlen. In kleineren Gemeinden ist der Gemeinderat quasi die Ombudsstelle. Bei grösseren Gemeinden kann es durchaus Bedarf nach einer Ombudsstelle geben. Es erscheint sinnvoll, wenn nicht jede dieser Gemeinden eine eigene Stelle betreibt. Die Legislative soll nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Könnte eine Ombudsstelle Einfluss auf die Rechtsetzungstätigkeit nehmen, wäre die demokratische Abstützung der Parlamente nicht mehr gewährleistet.
Aus Sicht der Einwohnenden wäre natürlich am besten, wenn es für sämtliche Anstalten, welche staatliche Aufgaben im Auftrag des Kantons ausführen, eine Ombudsstelle gäbe (also auch selbständige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungserbringer mit öffentlichen Aufgaben). Wir befürchten allerdings, dass die nötige Fachkompetenz nicht in einer einzigen zentralen Stelle geschaffen werden könnte und dass dieser Schritt zudem zu gross wäre, um politisch mehrheitsfähig zu sein. Sinnvoller erscheint hier, dass diese selbständig eine Ombudsstelle betreiben, oder sich allenfalls (wie die Gemeinden) gegen Entschädigung der kantonalen Stelle anschliessen können, wenn sie keine eigene Stelle betreiben können.

Tätigkeit
Die EVP unterstützt ebenfalls, dass die Ombudsstelle nicht im Sinn einer Geschäftsprüfungskommission von sich aus, sondern nur aufgrund einer Meldung aktiv werden soll. Im Bereich der Justiz oder bei Rechtsmittelverfahren bestehen bereits Beschwerdemöglichkeiten. Wenn hier eine Ombudsstelle eingeführt würde, sähen wir deren Aufgabe vorwiegend darin, Verständnis für die Anliegen zu zeigen und aber die Verfahren zu erklären.
Damit im Fall eines personellen Ausfalls die Arbeit fortgeführt werden kann, und um heikle Fälle auf mehrere Schultern verteilen zu können, ist Jobsharing für die Ombudspersonen erwünscht.

Aufsicht und Berichterstattung
Auch die Aufsicht durch den Grossen Rat unterstützen wir. In der Berichterstattung sähe die EVP auch gerne die Anzahl Whistleblowerfälle und deren Bearbeitungsstand. Die EVP forderte (zusammen mit SP und GLP) in Motion 21.120, der Regierungsrat solle in der Gesetzesvorlage zur Einführung einer Ombudsstelle die Einführung von rechtlichen Grundlagen zum Schutz von berechtigtem Whistleblowing prüfen. Entsprechend ist die EVP erfreut, dass die Ombudsstelle insbesondere auch für Fälle von Whistleblowing zuständig sein wird und dass im Rahmen dieser Vorlage Regeln erlassen werden sollen, unter welchen Voraussetzungen die betroffenen Personen Missstände an ihrem Arbeitsplatz legal melden können."