(evp) «Die EVP unterstützt die meisten Änderungen am Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG).
Ihr ist allerdings die Unabhängigkeit der Urkundspersonen wichtig, weshalb sie eine Ausweitung auf Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft ablehnt.» Dies teilt die Partei in einer Medieninformation mit.
Weiter heisst es: «Ebenso ist die EVP dagegen, dass Voraussetzungen für die Fähigkeitsausweise dem Fachkräftemangel geopfert werden. Die Fragen, welche seit der Totalrevision des BeurG in der Praxis aufgetreten sind, sollen mit der Gesetzesänderung geklärt werden. Die EVP unterstützt deshalb grundsätzlich die Überarbeitung des Gesetzes. Im Fragebogen konnten bis auf zwei Fragen alle Vorschläge der Regierung mit Ja beantwortet werden.
Keine ausländische Staatsbürgerschaft für Notare
Eine Urkundsperson muss in der Lage sein, das öffentliche Interesse der Schweiz zu schützen und unabhängig und neutral die rechtlichen Interessen aller Parteien zu wahren. Eine Abhängigkeit von einem anderen Staat kann dabei hinderlich sein. Zudem kann eine ausländische Staatsangehörigkeit das Vertrauen der Öffentlichkeit beeinträchtigen, welches für Urkundspersonen von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb lehnt die EVP eine Ausweitung der Voraussetzung für die Erteilung der Beurkundungsbefugnis auf Personen
mit ausländischer Staatsbürgerschaft ab. Der Bedarf nach Fachkräften sollte nicht höher gewichtet werden als diese Qualitätsmerkmale.
Keine Qualitätseinbussen trotz Fachkräftemangel
Auch bei den Anerkennungsvoraussetzungen für Urkundspersonen mit einem ausserkantonalen Fähigkeitsausweis ist die EVP gegen einen Qualitätsabbau. Sie bevorzugt die Variante 3, bei welcher die ausserkantonalen Fähigkeitsausweise weiterhin nur dann anerkannt werden, wenn deren Voraussetzungen für die Erteilung gleichwertig sind, wie jene im Kanton Aargau. Das Gegenrecht kann allerdings ohne Qualitätseinbussen aufgegeben werden und daher helfen, mehr Fachkräfte für unseren Kanton zu gewinnen.»