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EVP Baselland zur Beratung der Wahlrechtsreform

(evp) Im Herbst 2019 war der Landrat nach einmal mehr klar erkennbaren Wahlsystem-Mängeln anlässlich der Landratswahlen quasi «ein einig Volk von Brüdern». Er beauftragte seine Geschäftsleitung mit Abklärungen für ein alternatives Wahlsystem mit gerechterem Abbild der Parteistärken, schreibt die EVP Baselland in eine Medienmitteilung:

«Letzte Woche folgte eine zwischenzeitliche Ernüchterung. In machttrunkener Manier beschloss eine knappe Mehrheit der Justiz- und Sicherheitskommission, die unter Beizug von Experten breit evaluierte Doppelproporz-Lösung klein zu reden und zum Abschuss freizugeben. Die EVP ist entsetzt über den mangelnden Gerechtigkeitssinn und das fragwürdige Demokratieverständnis. Die Partei appelliert an den Gesamtlandrat, wenigstens das Volk über diese zentralen demokratiepolitischen Aspekte abstimmen zu las-sen.
Mit 97%-iger Zustimmung überwies der Landrat vor fünf Jahren einen Vorstoss, welcher die Geschäftsleitung beauf-tragte, unter Beizug von externen Fachleuten zu prüfen, welche Alternative es zum mangelhaften Wahlsystem geben könnte, um einerseits eine bessere proportionale Abbildung der Parteistärken im Landrat zu ermöglichen und ande-rerseits den regionalen Bezug der Parlamentsmitglieder zu erhalten.
Die Geschäftsleitung setzte in der Folge eine Arbeitsgruppe ein und beauftragte den Politologen und Wahlrechtsexper-ten Daniel Bochsler mit einer Analyse der Stärken und Schwächen des Baselbieter Wahlsystems. Stark stossend sind derzeit die teils heftigen Verzerrungen von Stimmen- und Sitzanteilen. Im 2015 erhielt zB eine Partei rund 1/6 mehr, eine andere wiederum 2/3 weniger Sitze als es dem Wähleranteil entsprochen hätte.
Im Weiteren ist die fehlende Wahlrechtsgleichheit sehr bedenklich. So repräsentiert ein Landratsmitglied aus dem Oberbaselbiet viel weniger Stimmen als eines aus dem Unterbaselbiet.
Aufgrund eines Ausgleichmechanismus innerhalb von Wahlregionen treten öfters für die Wählerschaft kaum nachvoll-ziehbare Sitzsprünge auf. Das vorliegende Reformpaket kann diese zwar nicht gänzlich verhindern, doch mindestens halbieren.
Nachdem die Parteien auf den gleichen Wissensstand gebracht und ihre Rückmeldungen abgeholt worden waren, beauftragte der Landrat im 2022 die Regierung, unter Berücksichtigung der definierten Eckpunkte dem Landrat zuhan-den der Stimmbevölkerung eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Die EVP ist bestürzt, dass eine knappe Mehrheit der Justizkommission aus parteistrategischen und eigennützigen Gründen sowohl den Handlungsbedarf, wie auch den Mehrwert der vorgelegten Wahlreform mit äusserst fadenscheinigen Argumenten bestreitet. Die Partei ist dezidiert der Meinung, dass die geplante Wahlreform einen signifikanten Mehrwert für die Baselbieter Wählenden beinhaltet.»