(evp) Die Parteiversammlung der EVP Baselland fasste für die bevorstehenden eidgenössischen Abstimmungen sowohl zum E-ID-Gesetz wie auch zur Abschaffung des Eigenmietzinses sehr deutliche Ja-Parolen. Als drittes Geschäft wurde die in Bundesbern verabschiedete Vorlage zur «Individualbesteuerung» behandelt. Unmissverständlich zeigte sich, dass sich die EVP für alle Familien – unabhängig vom gewählten Modell – einsetzen will. Das lancierte Referendum wird daher unterstützt.
Nachdem die erste Vorlage zum E-ID-Gesetz 2021 vom Stimmvolk abgelehnt wurde, liegt nun eine Neuauflage vor. Die damaligen Kritikpunkte wurden ernst genommen und im neuen Gesetz berücksichtigt. Eine der wichtigsten Änderung ist, dass neu der Staat für die Ausstellung und den Betrieb der E-ID zuständig ist. Fielen vor vier Jahren trotz unterstützender Parole auch einige kritische EVP-Stimmen, wird die neue Lösung noch breiter unterstützt. Mit nur einer Gegenstimme fiel die Ja-Parole sehr deutlich aus.
Die zweite Abstimmung beinhaltet formal die Einführung einer kantonalen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften, indirekt die Abschaffung des Eigenmietwerts. Wer im Eigenheim lebt, zahlt Steuern auf fiktive Einnahmen aus der selbstbewohnten Liegenschaft – den sogenannten Eigenmietwert. Dieser soll nun abgeschafft werden. Im Gegenzug werden Steuerabzüge für Schuldzinsen, Unterhalt und Renovation gestrichen. Als Ausgleich für befürchtete Steuerausfälle in Tourismusgebieten erhalten die Kantone die Möglichkeit, Steuern auf Zweitliegenschaften einzuführen. Die EVP Baselland beschloss bei nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung eine klare Ja-Parole. Wichtige Argumente dafür waren, dass damit die Bestrafung des Hypotheken-Abbaus und somit der Anreiz zur Privatverschuldung endlich wegfallen, was auch zu günstigerem Wohnen im Alter führt. Zudem fördert die Vorlage den Ersterwerb von Eigentum, was besonders jungen Familien nützt.
Im dritten Versammlungsteil wurden die Änderungen und Folgen der von National- und Ständerat beschlossenen «Individualbesteuerung» vorgestellt. Unter dem Deckmantel der Abschaffung der sogenannten «Heiratsstrafe» entstehen zahlreiche neue Probleme wie unfaire Steuergeschenke an reiche Doppel-Verdiener-Ehepaare, überbordende Bürokratie und Kosten aufgrund zusätzlicher Steuererklärungen, Bevormundung der Familien- und Betreuungssysteme wie auch Steuerausfälle. Das bereits lancierte Referendum erfuhr einhellig Unterstützung.