(evp) «Tiefere Steuern für Reiche, höhere für Ärmere – und geht der Schuss nach hinten raus, bezahlt der Mittelstand.» Aus Sicht der EVP stehen die Hauptstossrichtungen der Steuerstrategie hinsichtlich ethisch-sozialer Kriterien quer im Raum.
Die EVP betrachtet mit Sorge die steigende Ungleichverteilung von Einkommen und insbesondere Vermögen auch in der Schweiz. Kostensteigerungen aus Prämienentwicklung und aus der nun anfallenden Teuerung belasten tiefere Einkommensschichten und den Mittelstand überproportional, während die Lohnentwicklungen dies nur ungenügend zu kompensieren vermögen. Insofern stehen staatliche Massnahmen, die zum wiederholten Male vermögendere Schichten zu Ungunsten ärmerer belasten, aus ethisch-sozialen Er-
wägungen quer im Raum.
Risiko: Mittelstand bezahlt doppelt bis dreifach
Dies gelte umso stärker, als dass die Finanzierung auf wankenden Beinen stehe, so die EVP. Zur Gegenfinanzierung würden die Mehrerträge aus Eigenmietwert und Schätzungswesen sowie CFC-Regelung Lücken in der Höhe von ca. CHF 85 Millionen verwendet. Gelder, die angesichts des prognostizierten jährlichen kantonalen Haushaltsdefizits im dreistelligen Millionenbereich an anderer Stelle dringend benötigt würden.
Dies erhöhe das Risiko allgemeiner Steuerfusserhöhungen zum Ausgleich des defizitären Kantonshaushalts massiv. Hauptleidtragender sei der Mittelstand – besonders Immobilienbesitzende ohne grosse Vermögenswerte, welche doppelt – im Falle kommunaler Steuererhöhungen gar dreifach – bezahlen, ohne nur im Geringsten zu profitieren.
Wirksamkeit der «Investition» mehr Wunschtraum als erhärtete Prognose
Grosse Zweifel äussert die EVP, dass sich die «Investition in die Zukunft des Kantons» (O-Ton Regierungsrat) auch wirklich langfristig auszahlen wird. Die Erwägungen des DFR ständen im Widerspruch zu den Ergebnissen der «Wanderungsbefragung». Ebenso lasse sich aus dem Vergleich mit den Nachbarkantonen kein klarer Zusammenhang zwischen Niveau der Steuersätze der privaten Personen und dem Ressourcenindex ableiten.
Es sei gerade hinsichtlich der vielschichtigen Gründe, welche zu einer negativen Einpendler-/Auspendlerbilanz des Kantons führen (u.a. Attraktivität der Zentren, fehlender Universitätsstandort, Branchenstruktur, Immobilienpreise, Kulturangebot, geografische Aspekte, ...) äusserst fragwürdig, ob eine leichte Vorwärtsbewegung im steuerlichen Mittelfeld der Kantone derartige Effekte verursache, wie sie der Regierungsrat herbeiwünscht.
Forderung: Transparenter und fundierter Prozess
Die EVP fordert daher eine fundierte Auslegeordnung, welche die getätigten Annahmen in einem breiten Kontext – u.a. unter Berücksichtigung der «Wanderungsbefragung» - validiert. Da der Regierungsrat die Notwendigkeit der Vorlage mit der BAK-Studie begründe, habe er dem Parlament im Sinne einer transparenten Mitwirkung ungekürzten Zugang zu dieser zu gewähren. Aufgrund der aktuell schwer abschätzbaren Entwicklung des Kantonshaushaltes sowie den Auswirkungen der Revision von 2022 erachtet die EVP den aktuellen Zeitpunkt als ungeeignet zur Festsetzung der strategischen Grundsätze. Eine Verschiebung um zwei Jahre wäre einer transparenten und fundierten Strategie dienlicher, schreibt die EVP.