Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Mäßig bewölkt
16.5 °C Luftfeuchtigkeit: 87%

Montag
19 °C | 30.9 °C

Dienstag
16.7 °C | 31.3 °C

EVP Aargau: Zu hohe Kompensationsschwelle für Fruchtfolgeflächen

(evp) Die EVP Aargau begrüsst die Anpassung des Richtplans und die bessere Inventarisierung der Fruchtfolgeflächen, kritisiert aber die Kompensationsschwelle von 3 ha als zu hoch. Zudem fordert sie klare Regeln für die Anwendung der 3-ha-Schwelle und kritisiert, dass nachträglich inventarisierte Flächen die Kompensationspflicht verwässern.

Für die EVP Aargau ist klar, dass der Richtplan aufgrund der Revision des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF) des Bundes angepasst werden muss. Sie findet insbesondere positiv, dass dabei die Flächen besser inventarisiert werden sollen.
Kritisch beurteilt die EVP hingegen die in der Anhörungsvorlage vorgesehene Kompensationsschwelle: Wenn bei einem Bauvorhaben der öffentlichen Hand dauerhaft mehr als 3 ha Fruchtfolgefläche verloren geht, muss der über 3 ha liegende FFF-Verbrauch flächengleich kompensiert werden. Wie der Bund erachtet auch die EVP diese Schwelle als zu hoch. 3 ha sind 30'000 m2, also 100 m x 300 m, oder etwa 4,5 Fussballfelder.
Nicht nachvollziehbar ist für die EVP zudem die unterschiedliche Behandlung von Wald- und Fruchtfolgeflächen: Bei Wald muss grundsätzlich die gesamte gerodete Waldfläche in derselben Gegend ersetzt werden.
Weiter regte die EVP an, es müsste klar geregelt sein, wann die 3-ha-Schwelle zur Anwendung kommt und unter welchen Voraussetzungen ein Einzelfall ohne Kompensationspflicht vorliegt.
Die Regel wird zusätzlich verwässert, indem auch Flächen angerechnet werden können, die vorher bei der Aufnahme ins Inventar vergessen gegangen sind. Das bedeutet, je ungenauer die ursprüngliche Erhebung war, desto mehr Flächen können nachträglich angerechnet werden, ohne dass daraus ein tatsächlicher Nutzen für den Schutz der Fruchtfolgeflächen entsteht. Dies widerspricht dem eigentlichen Zweck der 3-ha-Regelung.