(evp) Die Abbruchprämie des Bundes soll den freiwilligen Rückbau von Bauten ausserhalb der Bauzone fördern. Die EVP unterstützt, dass der Kanton Aargau klare Ausnahmen definiert. Beim Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden sieht die EVP den vorgeschlagenen Halbierungsansatz als pragmatische Lösung.
Mit der Abbruchprämie wollte der Bund einen Anreiz schaffen, um die freiwillige Beseitigung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone zu fördern. Die EVP ist einverstanden, dass im Aargau die vorgesehenen Ausnahmen festgelegt werden, bei welchen keine Abbruchprämie bezahlt wird: Bauten, bei welchen zum Vornherein klar ist, dass sie nach Beendigung der Nutzung – auch bei langfristiger Nutzung – wieder entfernt werden müssen. Bei Objekten, die aus Sicht des Denkmalschutzes erhaltenswürdig sind, besteht das öffentliche Interesse an einem Rückbau nicht und muss folglich ebenfalls nicht gefördert werden. Auch bei nicht bewilligten Gebäuden sollen die Eigentümer nicht noch profitieren.
Die Problematik beim Kostenteiler ist, dass die Erträge aus Mehrwertabgaben in den Gemeinden sehr unterschiedlich häufig anfallen und die Prämie für manche Gemeinden eine Belastung darstellt. Hier eine gerechte Lösung zu finden, ist unmöglich. Die EVP begrüsst deshalb den einfachen Ansatz, dass der Kanton und die Gemeinde die Kosten halbieren, auch wenn der Kanton dadurch etwas mehr trägt, weil er weniger als die Hälfte der Gesamteinnahmen aus der Mehrwertabgabe erhält.