(evp) Die EVP Aargau unterstützt das vom Regierungsrat favorisierte Modell zur Berechnung der Anlagekosten in der Schulgeldverordnung.
Da mit der Führung eines Schulstandorts eine Steigerung der Standortattraktivität einhergeht, erachtet die EVP die Beibehaltung des Standortgunstabzugs von 10% als richtig und angemessen. Dies umso mehr als dass für die Herkunftsgemeinden durch die auswärtige Beschulung noch Transport- und gegebenenfalls Verpflegungskosten anfallen.
Um Missständen vorzubeugen, in denen Herkunftsgemeinden für Fehler oder Prestigeobjekte in der Schulplanung der Standortgemeinden zu bezahlen haben, fordert die EVP die Definition eines regelmässig zu aktualisierenden Maximalbetrags für den Anlagekostenanteil.