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EVP Aargau sieht Tendenz zu mehr Überwachung mit Sorge

(evp) Im neuen Polizeigesetz sind diverse Regelungen geplant, die den zunehmenden Einsatz von Überwachungskameras ermöglichen sollen. Die EVP möchte den Einsatz solcher Kameras auf ein Minimum beschränken.

Bei der vorgeschlagenen Revision des Polizeigesetzes werden diverse Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die den Gebrauch von optisch-elektronischer Überwachung und den Einsatz von Systemen zur automatischen Verkehrsüberwachung (AFV) erweitern wollen. Die EVP vertritt dabei die Auffassung, dass aus Datenschutzgründen Überwachungen mit Kameras auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden sollten. «Datenarmut» ist nach wie vor die sicherste Methode zur Verhinderung des Missbrauchs von Daten. Meist handelt es sich bei den betroffenen Strassen um Privatstrassen oder solche, die man aufgrund von Verkehrsleitung blockieren will. Diese optisch-elektronisch zu überwachen dient weder der Sicherheit noch einem öffentlichen Interesse, die eine Sammlung von Daten durch Kameras rechtfertigen könnte.
Die EVP spricht sich auch gegen die vorgeschlagene Regelung aus, nach der die Staatsanwaltschaften die Anklageschriften, in denen Ausländerinnen und Ausländer als beschuldigte Personen bezeichnet werden, zum Zeitpunkt der Anklageerhebung dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zustellen müssen. Dies käme einer Vorverurteilung gleich, die das Prinzip der Unschuldsvermutung massiv verletzen würde.