(evp) Aus Sicht der EVP ist eine Teilrevision des LDLP (Lohndekret Lehrpersonen) überfällig. Dieses setze aktuell zu viele Fehlanreize, die der Bildungsqualität schaden. So gälten erstens heute höhere Anstellungsvoraussetzungen für Assistenzpersonen als für Lehrpersonen. Zweitens führe die geringe Höhe und die Befristung der Lohnabzüge dazu, dass ein Ausbildungsverzicht die finanziell attraktivste Variante darstelle. Drittens setzte das System keinerlei Anreize für Weiterbildungen respektive strafte solche und ausserschulische Erfahrung in der Regel ab.
In der Vorlage des Regierungsrats sieht die EVP diverse Mängel, weshalb sie vier Verbesserungsvorschläge anbringt:
Erstens: Minimale Anstellungsvoraussetzungen mit Assessmentweg kombinieren
Die EVP unterstützt minimale Anstellungsvoraussetzungen und die höheren Lohnabzüge. Sie reduzieren finanzielle Fehlanreize beim Verzicht auf eine Ausbildung. Mit Blick auf die aktuelle Realität im Fachkräftemarkt und den EDK-Ausbildungsanforderungen würde die Umsetzung des angedachten Wegs jedoch zu einem akuten Mangel bei Französischlehrpersonen führen und den Transfer von erfahrenen Fachpersonen (z.B. Schreiner/-innen, Schneider/-innen im Fach TTG) in die Schule massiv erschweren. Darum erachtet es die EVP als zwingend, dass die Anstellungsvoraussetzungen für bestimmte Zielgruppen mit einem Assessmentweg kombiniert werden müssen.
Zweitens: Streichung der Lohnabzüge für Qualifizierte, die in nächsttieferen Stufe unterrichten
In der angedachten Einführung eines Lohnabzugs für ausgebildete Oberstufenlehrpersonen bei einer Tätigkeit an der Primarschule kann die EVP weder einen pädagogischen Mehrwert noch eine Erhöhung der Lohngerechtigkeit erkennen. Diese Personen wechseln trotz längerer Ausbildung in eine Stufe mit tieferen Löhnen, was dann noch mit einem unbefristeten Lohnabzug bestraft werden soll? Die EVP regt daher an, dass auf einen Abzug für Personen, die in der nächsttieferen Stufe unterrichten als sie ausgebildet sind (z.B. Primarlehrperson im Kindergarten), verzichtet wird.
Drittens: Verzicht auf fixen Stundenlohn bei Stellvertretungen
Die EVP unterstützt die Optimierungen im Bereich der Erfahrungseinstufung, erachtet aber den angedachten fixen Stundenlohn für nichteingestufte Stellvertretungen als problematisch. Ein solcher würde wiedereinsteigende Lehrpersonen mit kürzeren Anstellungen in den ersten drei Monaten gegenüber allen anderen Stellvertretungen benachteiligen, da sämtliche Berufserfahrung nicht angerechnet würde. Stark betroffen wären insbesondere pensionierte Lehrpersonen, die nach einer Pause von mehr als einem Jahr wieder einspringen und dies nun zu massiv reduziertem Lohn. Es ist davon auszugehen, dass damit den Schulen das Finden von Stellvertretungen deutlich erschwert würde, weshalb auf diese Massnahme verzichtet werden soll.
Viertens: Höhere Anrechnung von bildungsnaher Ausbildungs- und Berufserfahrung
Im heutigen Lohnsystem wird Erfahrung ausserhalb der direkten Unterrichtserfahrung nur zu 40% angerechnet. Dies führt dazu, dass Lehrpersonen, die Zusatzausbildungen erwerben (z.B. einen Vollzeitmaster in Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften, Psychologie, …) Kürzungen bei der Berufserfahrung erleiden. Weiter wird bildungsnahe Erfahrung (z.B. als Tätigkeit als Berufsbildner, Tätigkeit in der Lehrmittelerstellung, …), die wichtige Impulse zur Steigerung der Unterrichtsqualität bringen kann, auch nicht angerechnet. Zu guter Letzt sei darauf verwiesen, dass bei der Anrechnung von ausserschulischer Berufserfahrung eine nicht begründbare Diskriminierung von ordentlich Ausgebildeten (Anrechnung zu 40%) gegenüber Quereinsteigenden (Anrechnung zu 60%) besteht.
Die EVP fordert, dass eine Modifikation der Einstufungskriterien sowie ein einmaliger Lohnanstieg geprüft und umgesetzt werden und verweist hierzu auf die Zusagen des Regierungsrats gegenüber dem Grossen Rat in der Antwort auf die Motion 25.207.