(evp) Die EVP äussert sich skeptisch zu den Änderungen des Spitalgesetzes: Sie spricht sich nach wie vor gegen Verkaufsabsichten für die kantonalen Spitäler aus und möchte diese nicht detailliert im Spitalgesetz regeln.
Zudem gehen ihr die zahlreichen Kontrollaufgaben zu weit, die der Kanton neu oder detaillierter im Spitalgesetz regeln möchte. Sie geht davon aus, dass das Gesundheitswesen bereits jetzt stark reguliert, ist durch Vorgaben von Qualitätslabeln, Fachgesellschaften und durch die Krankenkassen. Zusätzliche Vorgaben sind nur sinnvoll, soweit sie Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten bringen.
Nach wie vor beanstandet die EVP den beabsichtigten Verkauf der kantonalen Spitalaktien. Sie fragt sich, wie die gesundheitliche Versorgungssicherheit bei auf Rendite ausgerichteten Spitalbetrieben gewährleistet werden kann. Sie befürchtet, dass Kliniken, die aufgrund der Krankenkassensystematik keinen Gewinn abwerfen, aufgegeben werden. So könnte der Zugang zu Kinderkliniken oder zur Palliativversorgung für die breite Bevölkerung erschwert werden. Sollen diese Angebote für alle Aargauer Patientinnen und Patienten erreichbar bleiben, wird der Kanton den Weiterbetrieb über Gemeinwirtschaftliche Leistungen stützen müssen. Damit wird wieder einmal mehr Gewinn privatisiert und die Kosten von der Allgemeinheit übernommen.
Die Zusammenlegung von Intermediären Leistungen, die Angebote zwischen stationärer und ambulanter Pflege sichern, dürfen nur in den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen für nicht von der Krankenkasse entschädigten Leistungen aufgehen, wenn diese breiter gedacht werden. Im Zuge der Ambulantisierungen werden in den nächsten Jahren weitere Angebote zur Entlastung stationärer Einrichtungen entstehen. Bereits heute werden ambulante Leistungen erbracht, die aber nur über ein Spital abgerechnet werden können. Gesuche für Gemeinwirtschaftliche Leistungen sollten von ambulanten Dienstleistern direkt eingereicht werden können. Der Umweg über ein Spital ist ein unnötiger administrativer Aufwand.
Die ausufernde Bürokratie zulasten der Leistungserbringer wird von der EVP kritisiert: zusätzliche Bewilligungsanforderungen, Standortbewilligungen, Controllings, die Weiterverarbeitung von Betriebs- und patientenbezogenen Daten zur Überprüfung der Leistungsverträge und der Zahlungsflüsse usw. lassen sich nur rechtfertigen, wenn damit die Patientensicherheit verbessert wird. Zu viel Kontrolle kann zu teuren Doppelspurigkeiten führen. Die Spitäler sind bereits heute über Qualitätslabels, Fachgesellschaften oder durch die Krankenkassen einer hohen Qualität verpflichtet.