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EVP Aargau sagt Ja zur vierten Säule der Suchtpolitik

(evp) In der Anhörung um vierte Säule in der Suchtpolitik meint die EVP, es sei höchste Zeit, den Auftrag des Betäubungsmittelgesetzes endlich umzusetzen.

Die im Aargau noch weitgehend fehlenden niederschwelligen Angebote ermöglichten Suchtbetroffenen ein menschenwürdiges Leben und sind die Brücke für erste Schritte aus der Sucht. Die Schadensminderung habe einen doppelten Nutzen: Sie helfe den Suchtbetroffenen und der gesamten Gesellschaft, da die Aufenthaltsqualität und das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum verbessert wird. Dies sei jedoch nicht gratis zu haben.

Der EVP ist die kompetente und erfahrene Umsetzung der geplanten Massnahmen im niederschwelligen Suchtbereich wichtig. Deshalb ist für sie klar, dass die Umsetzung der vierten Säule der Suchtpolitik nur in Zusammenarbeit mit erfahrenen Körperschaften möglich ist. Die EVP möchte das breite Wissen von Anlaufstellen und weiteren Angeboten nicht nur den Suchtbetroffenen, sondern auch den Sozialdiensten, Schulen usw. zugänglich machen. Sie fragt sich zudem, ob im Kanton der Regionen zwei Anlaufstellen sowie eine zusätzliche Notschlafstelle genügen.
Mit neuen gesetzlichen Grundlagen verschieben sich die medial breit diskutierten Suchtprobleme noch nicht. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel dürfen nicht durch Budgetprozesse reduziert werden. Damit wären die neu geplanten Angebote bereits vor ihrem Start gefährdet und könnten ihre Wirkung nur mangelhaft entfalten.