(evp) Die Evangelische Volkspartei (EVP) stimmt den Veränderungen im Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die AHV und die IV grundsätzlich zu. Sie möchte jedoch an den Gemeindezweigstellen festhalten, weil noch zu viele Menschen Unterstützung benötigen im Verkehr mit Sozialversicherungen, wie die Partei in einer Medienmitteilung schreibt.
Die EVP befürwortet die Präzisierung der Führungsverantwortung der SVA: Seit der Gründung der Sozialversicherungsanstalt hat das Dienstleistungsvolumen aufgrund neuer Versicherungen zugenommen. Deshalb ist die Verwaltungskommission der SVA zu einem strategischen Führungsorgan geworden. Die entsprechenden Kompetenzen sollen gesetzlich verankert werden. Die EVP bejaht deshalb auch den Wechsel der operativen Führung vom Direktorium zur Geschäftsleitung. Die EVP spricht sich ebenfalls für eine Kooperation mit anderen Versicherungsanstalten in anderen Kantonen aus: Neben Synergien bei digitalen Prozessen kann damit auch eine grössere Rechtsgleichheit erzielt werden.
Die EVP möchte jedoch die Gemeindezweigstellen beibehalten, auch wenn sie sich bewusst ist, dass mit einer einzigen Auskunftsstelle im Kanton die Rechtsgleichheit für alle verbessert wird: Noch zu viele Bürgerinnen und Bürger fragen bei der Gemeinde nach, wenn sie im Sozialversicherungsbereich Unterstützung benötigen. Die EVP geht davon aus, dass die Gemeinde mit oder ohne AHV-Zweigstelle Ansprechstelle bleibt, aber für ihre Beratung nicht mehr auf die Plattformen der SVA zugreifen kann. Damit wird die Beratung vor Ort schwieriger: Menschen, die sich kaum in der digitalen Welt bewegen, werden benachteiligt: Ihre Wege zu Auskünften und Unterstützung werden ein Hürdenlauf.