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EVP Aargau nimmt Regierungsrat in die Verantwortung

(evp) Die EVP Aargau ist froh um das Instrument der Ausgleichsreserve, welches den kurzfristigen Ausgleich des Kantonshaushaltes ermöglicht. In den mittelfristig hohen Defiziten sieht sie den Regierungsrat und die Befürworter der Steuergesetzesrevision als Hauptverantwortliche in der Pflicht, ihren Versprechungen Rechnung zu tragen.

Nach Jahren guter Konjunktur, in denen die Ausgleichsreserve (hauptsächlich mit Geldern der SNB) gefüllt wurde, folgen nun Bezugsjahre. Die Ausgleichsreserve schaffe dabei den wichtigen Handlungsspielraum, um nicht überstürzt Kürzungen oder Steuererhöhungen vornehmen zu müssen, schreibt die EVP. Bedenklich stimmten die EVP dabei die hohen Defizite, welche die Ausgleichsreserve innert nur vier Jahren (oder noch schneller) vollständig zu leeren drohten.
Die Situation sei leider umso kritischer, als dass diesen Prognosen immer noch eine substanzielle Ausschüttung der Nationalbank zugrunde liege. Im – leider immer realistischer werdenden - Szenario keiner Ausschüttungen der SNB für die Jahre 2023 und 2024 könnte die Ausgleichsreserve schon zur Deckung des Defizits von 2025 nicht mehr ausreichen. Die Hauptverantwortung für diese äusserst beschränkte Wirkungsdauer der Ausgleichsreserve sieht die EVP beim Regierungsrat, der deren Mittel (entgegen der rechtlichen Bestimmungen in §21 GAF) zur Finanzierung der Steuergesetzesrevision eingeplant hatte.

Regierungsrat und Befürworter in der Pflicht, die Versprechen vor der Steuergesetzesrevision zu halten
Ein Grossteil des Defizits der kommenden Jahre erfolge aufgrund dieser Steuergesetzrevision. Im AFP 2023-2026 würden so jährliche Mindereinnahmen von 120 – 155 Millionen Franken anfallen. Mittel- bis langfristig drohten grössere Defizite. Die EVP sieht daher den Regierungsrat und die Befürwortenden in der Pflicht, ihren Versprechungen aus dem Abstimmungskampf Folge zu leisten. Konkret fordert die EVP: 1. Der Kantonshaushalt ist auszugleichen. Es sind frühzeitig Massnahmen aufzuzeigen, wie das mittelfristige Defizit verhindert werden kann. 2. Auf ein weiteres Herausschieben dringend notwendiger Ausgaben ist zu verzichten. Dies betrifft insbesondere den Gebäudepark, als auch Investitionen in den Bereichen Umwelt, Soziales, Bildung und Gesundheit. 3. Einnahmeseitige Massnahmen dürfen nicht auf dem Buckel des Mittelstandes und tiefer gestellten Schichten erfolgen.
Die EVP: «In den vergangenen Jahren durften Regierungsrat und Parlament die Lorbeeren für einen äusserst positiven Finanzhaushalt ernten. Dabei scheinen einige vergessen zu haben, dass dafür insbesondere zwei externe Effekte verantwortlich waren: Die Ausschüttung der Nationalbank und der interkantonale Finanzausgleich, welche die Rechnung 2022 um über 500 Millionen gegenüber 2016 verbesserten. Nun, da diese Sondereffekte geringer auszufallen drohen, wird sich weisen, ob diese Lorbeeren gerechtfertigt waren.»