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EVP Aargau möchte Asylsozialhilfe für Schutzbedürftige mit B-Ausweis nicht über einen Leist schlagen

(evp) Die Evangelische Volkspartei (EVP) Aargau bejaht die Weiterführung der Asylsozialhilfe und Asylbetreuung für Schutzsuchende mit B-Ausweis. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass damit ein weiteres Mal die Gleichbehandlung der Asylsuchenden missachtet wird, sind die Differenzen in der Asylsozialhilfe in den verschiedenen Kantonen doch sehr gross. Die hälftige Kostenübernahme der Gemeinden mittels Pauschalen beurteilt die EVP kritisch.

Die Gleichbehandlung der Schutzsuchenden mit Aufenthaltsausweis mit vorläufig aufgenommenen Ausländern empfindet die EVP als sachgerecht. Beide Status sind grundsätzlich rückkehrorientiert. Wenn Unterbringung und Betreuung für Schutzsuchende im neuen B-Status zudem gleichbleiben, entfallen administrative Aufwändungen durch neue Zuständigkeiten. Die EVP weist jedoch darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Lösung die Rechtsgleichheit über die Schweiz nicht gegeben ist: Die Asylsozialhilfe im Aargau ist wesentlich tiefer als in anderen Kantonen. Zudem wird die Betreuung nicht von jeder Gemeinde gleich wahrgenommen.
Überdies sind die Schutzbedürftigen im Gegensatz zu anderen Flüchtlingsgruppen heterogener: Mütter mit ihren Kindern, Senioren und kranke Personen haben andere Bedürfnisse als arbeitsfähige Personen oder Jugendliche in Ausbildung, die einen Job finden können, sobald sie deutsch sprechen und ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Ein einheitlicher Tagessatz wird gemäss EVP dieser Verschiedenartigkeit nicht gerecht.
Die Übernahme der hälftigen Asylsozialhilfe für Schutzbedürftige mit B-Ausweis ist nach dem Entlastungspaket des Bundes eine solidarische Geste des Kantons, tragen die Gemeinden doch auch Restkosten aus Schule, Gesundheit usw. Die EVP möchte jedoch die Betreuungspauschale individueller gestaltet haben, um die Integrationsbemühungen der Gemeinden für erwerbsfähige Schutzbedürftige zu stärken und attraktiver zu gestalten.