(pd) Die EVP Aargau will virtuelle Sitzungen für kantonalen und kommunalen Legislativen und Exekutiven grundsätzlich ermöglichen, findet es aber richtig, dass Parlaments-Plenarsitzungen in der Regel weiterhin physisch stattfinden.
Die EVP bringt in die Anhörung ein, dass bei jedem Gremium jährlich mindestens eine Sitzung in einer Form durchgeführt wird, die informellen Austausch zwischen den Mitgliedern begünstigt. Hybride Sitzungen sieht sie hingegen kritisch: Sie erfordern erhöhte technische Voraussetzungen, ohne Mehrnutzen.
Grosser Rat
Die Tätigkeit des Grossen Rats lebt zu einem wesentlichen Teil von den Begegnungen, die während der Ratssitzung und um die Sitzungen herum entstehen. Diese führen etwa zu breit abgestützten Vorstössen und bilden Vertrauen zwischen Fraktionen mit unterschiedlichen Meinungen. Grossratssitzungen sollen deshalb aus Sicht der EVP nur in einer Krisensituation online durchgeführt werden. Sie erachtet es auch als wichtig, dass das Präsidium die Stimmung im Saal wahrnehmen kann.
Bei Sitzungen von kleineren Gruppen wie Kommissionen, dem Büro oder der Präsidentenkonferenz sollen diese die Form ihrer Sitzungen grundsätzlich wie vorgeschlagen eigenständig bestimmen können. EVPGrossrat Christian Minder: „Es soll aber jährlich mindestens eine Sitzung in einer Form durchgeführt werden, welche informellen Austausch zwischen den Mitgliedern begünstigt. Das kann eine physische Sitzung sein, mit den heutigen digitalen Möglichkeiten möchte ich das Gesetz aber nicht auf die physische Form einschränken.“
Keine hybriden Sitzungen
Hybride Sitzungen möchte die EVP dagegen nicht gesetzlich vorsehen. Solche erfordern erhöhte technische Voraussetzungen (Kameras und Mikrofone für alle physisch anwesende), ohne Mehrnutzen gegenüber reinen virtuellen Sitzungen. Sollte es Situationen geben, etwa bei der Begehung einer Kommission, wo auch in der Krise ein paar Personen vor Ort sein sollten, können sich auch mehrere Personen im selben Raum zu einer virtuellen Sitzung treffen.
Exekutiven und Einwohnerräte
In welcher Form der Regierungsrat und die Gemeinderäte im Kanton Aargau ihre Sitzungen durchführen wollen, soll diesen überlassen werden. Die EVP will deshalb die Möglichkeiten schaffen, um solche bei Bedarf einzuführen. Auch Einwohnerräte sollen selber Grundlagen für die virtuelle oder hybride Sitzungen schaffen können.