(evp) Eine Erhöhung der Fristen für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden von 3 auf 10 Tage ist heute möglich. Den ehrenamtlich tätigen Politikerinnen und Politikern bringt es mehr Zeit und dem System mehr Vertrauen. Die EVP Aargau unterstützt deshalb die Anpassung des Gesetz über die politischen Rechte (GPR).
In unserem Milizsystem, wo Politikerinnen und Politiker in der Regel am Montag nach dem Wahlsonntag erstmal arbeiten gehen, kann es gut einige Tage dauern, bis eine Partei die Wahlresultate eingehend analysiert hat und einen Beschwerdegrund feststellen könnte. Die bisherigen 3 Tage für die Einreichung einer Beschwerde sind deshalb sehr kurz. Eine Verlängerung auf 10 Tage ist anwenderfreundlich. Wenn dadurch mehr Mängel frühzeitig festgestellt werden können, stärkt das das Vertrauen in die Demokratie.
Auf Behördenseite sind die Kommunikationsabläufe seit Einführung des Erlasses 1992 durch die Digitalisierung schneller geworden. Eine längere Frist als damals ist heute beim Staatssekretariat handhabbar.
Die EVP ist deshalb dafür, dass die Frist dort wo es möglich ist auf 10 Tage verlängert wird.