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EVP Aargau fordert höheren Kantonsanteil bei Instrumentalunterricht

(evp) Die EVP Aargau unterstützt die Fortschritte, die durch die Revision des Instrumentalunterrichts in der regierungsrätlichen Vorlage angedacht sind. Allerdings sollte die Vorlage nicht auf halbem Weg stecken bleiben, weshalb die EVP beim Kantonsanteil und der Lohnadministration Anpassungen fordert.

Wer befiehlt, soll auch zahlen!
Die EVP begrüsst es, dass der Kanton einen verpflichtenden Bildungsauftrag Instrumentalunterricht schafft. Allerdings vertritt die EVP die Haltung, dass die befehlende Rolle des Kantons auch mit einer stärkeren finanziellen Beteiligung einhergehen muss. Daher fordert die EVP mindestens eine gleichmässige Beteiligung von Kanton und Gemeinden an den verbleibenden Personalkosten. Grundsätzlich wäre aus Sicht der EVP ein Teiler anzustreben, der sich demjenigen im Volksschulbereich (65% Kanton, 35% Gemeinden) angleicht.

Lohnadministration der Lehrpersonen an jene der Volksschule anpassen
Aus Sicht der EVP liessen sich durch eine Auslagerung der Lohnadministration aller Instrumentallehrpersonen an den Kanton diverse Prozessoptimierungen erzielen. Vereinfachungen könnten sich insbesondere in den Bereichen der beruflichen Vorsorge und der Anzahl Lohnausweise ergeben. Für die Gemeinden ergäbe sich bei den Geldflüssen eine Vereinfachung, wenn der Kanton anstatt der jährlichen Überweisung des Kantonsbeitrags die Lohnzahlung übernähme und den Gemeinden deren Beiträge und die Elternbeiträge in Rechnung stellt. Bei den Lehrpersonen der Volksschule hat sich diese Lösung bereits bewährt, was dafürspräche dies auch für die Instrumentallehrpersonen vorzunehmen.