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EVP Aargau: «Bauverfahren modernisieren mit Augenmass»

(evp) Die EVP Aargau unterstützt die geplanten Anpassungen des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen mehrheitlich. Sie begrüsst insbesondere die zeitgemässe digitale Abwicklung von Bauverfahren, mahnt aber unbürokratische bürgernahe Lösungen für Einsprachen und kleinere Bauvorhaben an. Eine längere Gültigkeitsdauer für Baubewilligungen ist für die EVP nicht zwingend. Wärmepumpen sollen auch nahe an der Strasse aufgestellt werden dürfen, findet die Partei.

Die zeitgemässe Abwicklung von Bauverfahren über eine digitale Plattform ist für die EVP zwingend nötig. Sämtliche Planer erstellen ihre Pläne und Dokumente längst im Computer. Für Architekten, Projektbüros, Bauunternehmen und professionelle Bauherrschaften ist es sehr hilfreich, wenn die Verfahren in allen Gemeinden einheitlich ablaufen. Zudem werden durch einen einheitlichen Dienst über alle Gemeinden insgesamt Kosten gespart. Für Einwendungen und Mitwirkungen sollte die physische Form allerdings weiterhin möglich sein, denn einen PC bedienen zu können kann nicht von allen Nachbarn erwartet werden. Der EVP ist zudem wichtig, dass bei kleineren An- oder Umbauten weiterhin auch einfache Eingaben unbürokratisch verarbeitet werden können.

Zurückhaltende Zustimmung zu längerer Geltungsdauer von Baubewilligungen
Die EVP Aargau sieht keinen Bedarf für eine Erhöhung die Fristen für die Geltungsdauer der Baubewilligung. Eine Situation wie während Corona kommt äusserst selten vor und die EVP möchte keine Bauruinen, wie sie etwa in Italien zu sehen sind. Andererseits will sie pragmatischen Lösungen auch nicht im Weg stehen. Wenn es gewissen Bauherren (offenbar vor allem KMU) hilft, soll es ermöglicht werden, erst innert drei Jahren mit dem Bauen zu beginnen. Bauunterbrüche von mehr als zwei Jahren lehnt die EVP aber ab.

Keine Hürde mehr für Wärmepumpen
EVP-Grossrat Christian Minder hatte die Motion 24.100 miteingereicht und die EVP hatte der Überweisung als Postulat zugestimmt. Wärmepumpen können wenn nötig mit wenig Aufwand entfernt werden und sollen deshalb auch zu nahe an der Strasse (im sog. Strassen-Unterabstand) aufgestellt werden dürfen. Auch die nun vorgesehene Lösung befürworten wir: Es ist erlaubt, eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit erleichterter Ausnahmebewilligung aufzustellen, aber wenn sie entfernt werden muss, ist der Eigentümer in der Pflicht. Das wird kaum je vorkommen.

Einwendungen zu Nutzungsplan-Inhalten
Die Klarstellung, dass Einwendungen, die bereits gegen den Nutzungsplan hätten vorgebracht werden können, später im Baugesuchsverfahren nicht mehr zulässig sind, wird von der EVP befürwortet. Zwar sind die Konsequenzen des Bauvorhabens im Nutzungsplanverfahren noch nicht absehbar. Weil es aber nur um Dinge wie die Bauvolumen, die Abstände und die Dachfirstrichtung geht, sind wir einverstanden.

Insgesamt klare Zustimmung
Allen anderen Änderungen am Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen stimmt die EVP ohne Vorbehalte zu. Beispielsweise hält sie es für sinnvoll, dass für Bahnhöfe Vorgaben an die WC-Anlagen gemacht werden können.