(evp) Die EVP Aargau unterstützt weiterhin die Möglichkeit der Amtsenthebung auf kantonaler und kommunaler Ebene. Die Gründe sollen wie vorgeschlagen eng gehalten, die Wohnsitzpflicht aber nicht neu geregelt werden. Dass Parlamente ihre eigenen Mitglieder aus dem Amt heben können, lehnt die EVP ab.
Mit Umfang einverstanden, ausser bei Wohnsitzpflicht
Die EVP Aargau unterstützte die Amtsenthebungsinitiative bereits bei der Volksabstimmung. Die Möglichkeit der Amtsenthebung soll für Mitglieder von Behörden auf kantonaler, wie auf kommunaler Ebene gelten. Die Gründe für eine Amtsenthebung sollen wie vorgeschlagen eng gehalten werden. Also wenn Amtspflichten verletzt werden, bei gesundheitlicher Amtsunfähigkeit (der sognannten «Amtsunfähigkeit im engeren Sinne», oder wenn eine Person straffällig geworden ist. Die Verschärfung der Wohnsitzpflicht geht allerdings über das eigentliche Anliegen der Amtsenthebungsinitiative hinaus. Die heutige Regelung in diesem Bereich soll deshalb gemäss EVP nicht geändert werden.
Kommunale Ämter
Auf kommunaler Ebene kann eine Amtseinstellung durch den Regierungsrat durchaus sinnvoll sein, weil dieser als Aufsichtsbehörde für Gemeindeangelegenheiten am ehesten feststellt, wenn eine Behörde nicht mehr funktioniert.
Keine Absetzung persönlicher Konkurrenten im Parlament
Die Legislativbehörden sollen nicht in jedem Fall selber über die Amtsenthebung entscheiden können. Direkte persönliche Konkurrenten abzusetzen erachtet die EVP demokratisch als heikel. Bei Legislativen müsste eine Amtsenthebung durch das Stimmvolk erfolgen, bspw. nach dem gleichen Verfahren wie für ein Referendum (also Volksabstimmung entweder auf Antrag der Legislative oder nach Sammeln von Unterschriften).
Einzig die Amtseinstellung aufgrund eines laufenden Strafverfahrens darf durch die Legislative selber erfolgen.
Denkbar ist auch, für Legislativen gar keine Amtsenthebung vorzusehen. Ist doch das Gremium gross genug, dass eine einzelne Person keinen grossen Einfluss auf ein funktionierendes Parlament hat.