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Entlastungspaket 2027: Nordwestschweiz fordert Erhalt der Bundesfinanzierung der Neuen Regionalpolitik und von Interreg

(pd) Die geplante Streichung der Fondseinlagen für die Regionalentwicklung im Rahmen des Entlastungspakets EP27 gefährdet langfristig die Schweizer Beteiligung am Interreg-Programm der Europäischen Union (EU). Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) lehnt daher die Änderung von Art. 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik ab.

Die Förderung grenzüberschreitender Projekte durch das Interreg-Programm muss weiterhin sichergestellt werden, heisst es in der Medienmitteilung. Das Entlastungspaket (EP27) sieht unter Punkt 3.33 den Verzicht auf weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung gemäss Art. 21 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik (SR 901.0) vor. Eine Umsetzung dieser Massnahme würde mittel- und langfristig den Rückzug des Bundes aus der wirtschaftsorientierten Regionalentwicklung bedeuten. Die vorgeschlagene Streichung der gesetzlichen Grundlage verunmöglicht eine Wiederaufnahme der Öffnung des Fonds für Regionalpolitik und führt damit zu einem Verzicht von Bundesbeiträgen für das nächste Interreg-Programm 2028-2034 der EU.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft beteiligt sich seit 1994 an der europäischen territorialen Zusammenarbeit der EU, seit 2008 über die Neue Regionalpolitik (NRP). Interreg ist ein zentrales und wirkungsvolles Instrument zur Stärkung der Kohäsion von Grenzregionen und für die guten nachbarschaftlichen Beziehungen geworden. Es fördert den Dialog und die Zusammenarbeit der Regionen in Europa und mindert deren Entwicklungsunterschiede. Dies aus folgenden Gründen:

Interreg wirkt als Hebel: Eine Schweizer Studie zur NRP kam zum Schluss, dass jeder Bundesfranken, der im Rahmen der NRP in Interreg-Vorhaben eingesetzt wird, das Fünffache an Investitionen im Zielgebiet auslöst. Das Ausbleiben dieses Impulses hätte weitreichende Folgen, trotz des im Vergleich zur EU deutlich geringeren finanziellen Engagements der Schweiz.

Es bleibt weiterhin wichtig, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen wertschöpfende Projekte in Grenzregionen unterstützt. Für die Sicherstellung der Interreg-Mittel für die nächste Förderperiode 2028-2034 bedarf es finanzieller Planungssicherheit. Diese wäre bei einer dauerhaften Einstellung der Einlagen in den Fonds nicht mehr gewährleistet.

Ein dauerhafter Stopp der Einzahlungen hätte einen Vertrauensverlust und Reputationsschaden zur Folge. Eine Redimensionierung von Bundesmitteln in den Interreg-Programmen entlang der Aussengrenzen würde in den EU-Nachbarländern auf wenig Verständnis stossen – zumal die erfolgreiche Mitwirkung der Schweiz während über 30 Jahren seitens EU und Nachbarregionen nie in Frage gestellt wurde.

Die Nordwestschweizer Kantone sind sehr besorgt und appellieren an das eidgenössische Parlament, sich gegen die gesetzliche Anpassung dieser Massnahme zur Regionalpolitik einzusetzen, welche das Ende der NRP-Bundesfinanzierung an Interreg bedeuten würde.

Der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (www.nwrk.ch) gehören als Mitglieder die Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura an. Die Konferenz bezweckt insbesondere die Entwicklung gemeinsamer Positionen und die Interessenvertretung für die Region gegenüber dem Bund, der Konferenz der Kantonsregierungen und anderen Regionen, die Bündelung des Auftritts in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und die Information und Koordination unter den Kantonen in der regionalen Zusammenarbeit und in kantonsübergreifenden Arbeitsgruppen.