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Entlastungspaket 2027 des Bundes: Nordwestschweizer Kantone lehnen Lastenverschiebungen ab

(pd) Der Bundesrat hat Anfang 2024 entschieden, eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung vorzunehmen. Die Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts ab 2027 wurden Ende Januar dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickt. Die Nordwestschweizer Kantone lehnen die geplanten Kürzungen bei den Grundbeiträgen an die kantonalen Hochschulen, beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF), bei den Globalpauschalen im Asylbereich, beim soziodemografischen Lastenausgleich sowie beim Bahninfrastrukturfonds (BIF) und dem regionalen Personenverkehr entschieden ab. Diese Massnahmen verschieben lediglich einseitig die Lasten und sind keine echten Sparmassnahmen.

Bildung und Forschung: Keine Kürzungen bei den Grundbeiträgen und beim SNF
Die Nordwestschweizer Kantone haben bereits bei der BFI-Botschaft 2025–2028 Position bezogen und mitgeteilt, dass eine unzureichende Finanzierung in Bildung und Forschung nicht zielführend ist und das vom Bundesrat selbst gesetzte Legislaturziel gefährdet, in Bildung, Forschung und Innovation führend zu bleiben. Eine Kürzung der Grundbeiträge bedeutet einen weiteren Rückzug des Bundes bei der Mitfinanzierung der kantonalen Hochschulen. Die Folgen sind Mindereinnahmen bei den Hochschulinstitutionen, welche durch eine Erhöhung der Studiengebühren kompensiert werden müssten. Die Nordwestschweiz mit bedeutenden Bildungs- und Forschungseinrichtungen wäre besonders betroffen. Die Hochschulinstitutionen benötigen finanzielle Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Finanzierung. Ohne die Garantien des Bundes leidet die Qualität der Ausbildung von hochqualifizierten Fachkräften.
Die vorgesehenen Einsparungen bei der Forschungsförderung durch die Kürzung der Bundesbeiträge für den SNF haben nicht nur Ertragsausfälle bei den Hochschulinstitutionen zur Konsequenz, sondern auch direkte Folgen auf die Wissenschaft und Innovationsfähigkeit sowie den wissenschaftlichen Nachwuchs. Davon betroffen wären mit Blick auf die Nordwestschweiz insbesondere die Universität Basel, die Fachhochschule Nordwestschweiz und die Haute Ecole Arc sowie weitere öffentlichen Forschungsinstitutionen wie das Paul Scherrer Institut, das Swiss Tropical and Public Health Institut, das Departement of Biosystems Science and Engineering ETH sowie zahlreiche Private. Die innovationsgetriebene und hochtechnisierte Schweizer Wirtschaft ist auf optimale Rahmenbedingungen angewiesen, zu welchen ein starkes For-schungsumfeld gehört.

Keine Verkürzung der Abgeltungspflicht für die Globalpauschalen Asyl auf vier Jahre
Das heutige Abgeltungssystem sowie die Integrationsagenda Schweiz ist ein zwischen Bund, Kantonen sowie Gemeinden und Städten erarbeitetes und aufeinander abgestimmtes System, wobei die Kantone und Gemeinden die Hauptlast der Betreuung und Integration tragen. Durch die verkürzte Dauer der Abgeltung rechnet der Bund mit Einsparungen von rund 700 Millionen Franken im Jahr 2028, in welchem der Modellwechsel vollzogen sein sollte. Erreichen die Kantone das anvisierte Ziel bezüglich Erwerbsintegration nicht, resultiert gemäss Bund eine Kostenverlagerung auf die Kantone im Umfang der Entlastung des Bundes. Für die Nordwestschweiz würde dies Einbussen im Übergangsjahr 2027 von mehr als 40 Millionen Franken und ab dem Jahr 2028 bei gleichbleibend hohen Asylgesuchen und Personenbeständen von fast 120 Millionen Franken jährlich bedeuten.
Die geplante Massnahme stellt lediglich eine Kostenverschiebung dar, ohne echte Einsparungen zu erzielen. Eine nachhaltige Integration lässt sich nicht durch eine verkürzte Globalpauschalendauer beschleunigen. Die Nordwestschweizer Kantone lehnen diese Massnahme daher entschieden ab. Sie appellieren an den Bundesrat sicherzustellen, dass die langfristigen Kosten und Herausforderungen im Asylbereich ge-meinsam gelöst werden, anstatt die finanzielle Belastung einseitig zu verschieben.

Keine Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs
Eine Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs und damit ein einseitiges Aufbrechen der NFA-Reform durch den Bund gefährdet das Gleichgewicht zwischen den ressourcenstarken und -schwachen Kantonen und damit das austarierte und auf dem Gedanken der Solidarität beruhende System des Finanzausgleichs. Die Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs war ein integraler Teil der NFA-Reform 2020 und ein wichtiges politisches Signal an die Zentrumskantone. Diese bezahlen ihre Sonderlasten zum grössten Teil selber und müssen gleichzeitig hohe Beiträge in den Ressourcenausgleich zahlen. Eine Kürzung hätte bei den Kantonen direkte Einnahmenausfälle zur Folge und würde zu grosser Unsicherheit im Finanzausgleich führen.
Grundsätzlich sollen Anpassungen am Finanzausgleich mit grosser Tragweite nur nach eingehender Analyse im Rahmen des Wirksamkeitsberichts und damit in einer Gesamtsicht beschlossen werden. Die Massnahme ist eine reine Lastenverschiebung vom Bund zu einzelnen Kantonen und keine echte Sparmass-nahme. Die Nordwestschweizer Kantone lehnen die vorgeschlagene Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs entschieden ab.

Keine Kürzung der BIF-Einlage und beim regionalen Personenverkehr
Der Bahninfrastrukturfonds (BIF) ist das Rückgrat der Finanzierung des Schweizer Eisenbahnnetzes. Er steht schon heute stark unter Druck. Der über den BIF finanzierte Substanzerhalt (prioritär) der bestehenden Bahninfrastruktur und deren Weiterausbau dürfen nicht zum Opfer kurzfristiger Sparmassnahmen werden, sondern müssen langfristig gesichert sein. Die regionale Betroffenheit von weiteren Sparmassnahmen in diesem Bereich ist ausserordentlich hoch, da der Ausbau des Bahnknotens Basel (inkl. Tiefbahnhof als erste Etappe zum Herzstück) und eine Direktverbindung Aarau-Zürich Bahn-Grossprojekte sind, die aus dem BIF finanziert werden müssen.
Zudem sieht die vom Bund vorgeschlagene Massnahme im regionalen Personenverkehr, eine Erhöhung des Kostenanteils zulasten der Kantone und der Nutzerinnen und Nutzer vor. Diese Massnahme gefährdet das Angebot des öffentlichen Verkehrs und wird zu einer weiteren Reduktion dessen führen. Das hätte negative Auswirkungen auf die Mobilität insbesondere in ländlichen Regionen der Nordwestschweiz und ist daher abzulehnen.
Die Nordwestschweizer Kantone anerkennen die angespannte Finanzlage des Bundes. Sparmassnahmen in den aufgeführten Bereichen erachten sie aber als nicht zielführend. Diese Massnahmen stellen lediglich eine Verschiebung der Lasten hin zu den Kantonen dar und gefährden den Schweizer Forschungs- und Wirtschaftsstandort sowie den sozialen Zusammenhalt und den Föderalismus in der Schweiz.