Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Mäßig bewölkt
18.6 °C Luftfeuchtigkeit: 53%

Montag
7 °C | 16.6 °C

Dienstag
3.9 °C | 13.9 °C

Energiegesetz: Richtung stimmt – jetzt gilt es Mass zu halten

(pd) Die Aargauische Industrie- und Handelskammer, der Aargauische Gewerbeverband und der Hauseigentümerverband Aargau setzen sich gemeinsam für ein tragfähiges Energiegesetz ein. Im Vorfeld der Beratungen durch die zuständige Grossratskommission UBV fordern sie deshalb die Parlamentarierinnen und Parlamentarier dazu auf, den vorliegenden Kompromiss mit wenigen Änderungen mitzutragen.

Mitte Juli präsentierte der Regierungsrat den nach der Vernehmlassung nur minim angepassten Gesetzesentwurf für eine Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes. Nachdem das in der Abstimmung vom 27. September 2020 durch die unterzeichnenden Verbände unterschiedlich beurteilte Energiegesetz abgelehnt wurde, haben sich die Verbandsvertreterinnen und -vertreter nach Vorliegen des Gesetzesentwurfs zu einer Standortbestimmung getroffen.
Gewerbe-, Industrievertreter und Hauseigentümer erachten den Entwurf insgesamt als massgebliche Verbesserung gegenüber der weitergehenden Abstimmungsvorlage von 2020. Namentlich wird etwa der Verzicht auf die damals vorgesehene Pflicht zur Eigenstromerzeugung sowie die Schaffung einer Härtefallklausel beim Heizungsersatz begrüsst. Insgesamt handelt es sich um einen Kompromiss, welcher sowohl die Anliegen des Umweltschutzes berücksichtigt, dabei aber auch mehrheitlich der finanziellen Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Beachtung schenkt.
Im Rahmen der Beratung braucht es aus Wirtschaftssicht jedoch einen Verzicht auf die angedachte Schaffung einer staatlichen Betriebsoptimierungsbehörde sowie eine Abkehr von der geplanten Verpflichtung zur Installation von Gebäudeautomationseinrichtungen in Zweckbauten. Ein optimierter Energieeinsatz liegt gerade im erhöhten Preisumfeld im ureigenen Interesse eines jeden Unternehmens. Im Rahmen der Energiekrise wurden durch industrielle Betriebe massgebliche Investitionen angestossen, weshalb entsprechende gesetzliche Pflichten vorrangig zur Aufblähung des Staatsapparats führen würden.
Im Gebäudebereich stellt insbesondere die Härtefallklausel eine zentrale Bestimmung dar. Die Bestimmung ist im Sinne der Sozialverträglichkeit für weniger vermögende Hauseigentümer sowie letztlich auch für die Mieterinnen und Mieter entsprechender Liegenschaften von grosser Bedeutung. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Härtefallklausel muss allerdings verbessert werden. Es sollen lediglich die verfügbaren finanziellen Eigenmittel zur Beurteilung eines Härtefalls beigezogen werden. Des Weiteren sind die verschiedenen Meldepflichten und die Sanierungspflicht für Elektroboiler aus dem Gesetz zu streichen, weil sie einerseits zu einer weiteren unnötigen Bürokratie-Hürde beim Bauen führen und andererseits der Vollzugsaufwand gigantisch wäre.
Das Volks-Nein zum Energiegesetz im September 2020 hat genauso wie die deutliche Ablehnung der Klimaschutz-Initiative gezeigt, dass Umweltanliegen nur dann mehrheitsfähig sind, wenn sie auch aus finanzieller Warte nachhaltig sind. Die unterzeichnenden Verbände rufen deshalb den Grossen Rat dazu auf, den durch die Regierung eingeschlagenen Weg zu unterstützen und die Vorlage nicht durch schädliche Verschärfungen zu überladen.