(pd) Gesundheitsreformen in der Schweiz sind möglich. Dank einer breit getragenen Kampagne sagt die Schweiz Ja zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen.
Damit wird die entscheidende Grundlage für eine transparente und nachhaltig finanzierbare Gesundheitsversorgung geschaffen. Die Zustimmung zur Vorlage lag im Aargau mit 60,27 Prozent deutlich über dem Schweizer Durchschnitt. Die vier grossen Aargauer Verbände, der Aargauischen Ärzteverband, die Haus- und KinderärztInnen Aargau, der Gesundheitsverband Aargau sowie der Aargauischen Apothekerverband, zeigen sich in einer gemeinsamen Medienmitteilung erfreut über den Abstimmungsausgang.
Der Grundsatz «ambulant vor stationär» spart insgesamt Geld. Aber heute führt die fehlgeleitete Finanzierung dazu, dass die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler von diesen Kostenvorteilen nicht profitieren. Das bremste bisher die Ambulantisierung im medizinischen Bereich in der Schweiz aus. Dieser Systemfehler wird nun korrigiert. Neu werden sämtliche Leistungen – ob im Pflegeheim, bei der Spitex, in der Arztpraxis oder im Spital – immer gleich finanziert. Die Kantone tragen mindestens 26.9 Prozent der Kosten, und die Krankenversicherer bezahlen höchstens 73.1 Prozent. Die Prämienzahlenden werden entlastet.
Die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung erfolgt in zwei Schritten
In einem ersten Schritt werden sämtliche medizinischen Leistungen, also spitalambulante und spitalstationäre Leistungen, ärztliche und therapeutische Leistungen sowie Medikamente usw. ab dem 1. Januar 2028 mit einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel von Krankenversicherern und Kantonen finanziert. Vier Jahre später werden auch die Pflegeleistungen von Spitex-Organisationen und Pflegeinstitutionen in die einheitliche Finanzierung integriert.
Erfolgreiche Kampagne im Kanton Aargau
Die vier Verbände vaka – Gesundheitsverband Aargau, Aargauischer Ärzteverband, Aargauischer Apothekerverband und mfe-Aargau Haus- und KinderärztInnen Aargau – haben eine gemeinsame Kampagne für ein Ja zur einheitlichen Finanzierung durchgeführt. Eine konzertierte Flyer-Aktion an den Bahnhöfen Aarau, Baden, Brugg, Lenzburg und Frick, Inserate von Testimonials in den Printmedien (u. a. Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati und die Kommission Gesundheit und Soziales des Grossen Rates), zahlreiche Posts in Social Media und weitere Aktivitäten haben ihren Teil zum hohen Ja-Stimmen-Anteil im Kanton Aargau beigetragen. Wir freuen uns über die grosse Akzeptanz.
Der einheitliche Finanzierungsschlüssel stärkt die integrierte Versorgung - kostendeckende Tarife sind weiterhin notwendig
Die Reform verbessert die Rahmenbedingungen, weil die Patientenversorgung keine Rücksicht auf unterschiedliche Finanzierungsformen nehmen muss. Die integrierte Versorgung wird gefördert. Eine weitere Voraussetzung für ein besser vernetztes Gesundheitssystem sind kostendeckende Tarife in allen Bereichen und die adäquate Abgeltung von Gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Die Einführung und Weiterentwicklung von sachgerechten Tarifstrukturen wie TARDOC, ambulante ärztliche Pauschalen, LOA V oder die Anpassung der Tarifstrukturen im Pflegebereich trägt ebenfalls dazu bei, dass die Gesundheitsleistungen kostendeckend erbracht werden können.
Es braucht jetzt weitere Schritte im Aargau, um die integrierte Versorgung zu verankern
Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) 2030 definiert die integrierte Versorgung als übergeordnete Strategie. Allerdings wird die Strategie noch nicht in allen Versorgungsbereichen durchgängig abgebildet. Eine integrierte, den gesamten Patientenpfad umfassende Gesundheitsversorgung wird gefördert. Im Sinne des Prinzips «Wer befiehlt, bezahlt» muss die Zuständigkeit für die Pflegefinanzierung und die Sicherstellung der Pflegeversorgung als integralen Bestandteil der aargauischen Gesundheitsversorgung beim Kanton liegen. Die im Zuge der Umsetzung der GGpl 2030 anstehende Revision der rechtlichen Grundlagen bietet jetzt die Gelegenheit dazu, die finanziellen Fehlanreize im Aargau zu beseitigen und die Zuständigkeiten klar zu regeln.