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Die Mitte Basel-Landschaft: Das Baselland steigert seine Attraktivität

(dm) Die Baselbieter Bevölkerung zeigt mit den 62.61% Ja zu 37.39% Nein erneut Vertrauen in die Finanzkompetenz der kantonalen Regierung. Die Mitte Basel-Landschaft: «Damit öffnet sie einmal mehr die Türen für ein attraktiveres Baselbiet als Wohnort und als Lebensumfeld. Sie haben damit uns und unserem Regierungsrat Anton Lauber ebenfalls ihr Vertrauen geschenkt, dass Finanzreformen auch zum Wohl aller von Zeit zu Zeit erfolgen müssen. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Wählerinnen und Wähler.»

Die Vermögenssteuerreform I in Kürze
Die Mitte Basel-Landschaft weiter: «Zur Beurteilung der Standortattraktivität werden in der Regel sogenannte «Standortfaktoren» beigezogen. Hinsichtlich der Attraktivität einer Region als Wohnstandort sind beispielweise Faktoren wie die Erreichbarkeit von Dienstleistungen, die Wohnkosten, die Steuerbelastung, die Sicherheit oder die Nähe zu Erholungsräumen von grosser Bedeutung. Der Kanton Basel-Landschaft ist kein Tiefsteuerkanton, will aber auch keine «Steuerhölle» sein. Es gilt, die öffentlichen Leistungen, die sich im Kanton Basel-Landschaft eher im gehobenen Bereich befinden, zu erhalten. Andererseits sind die Steuern zahlenden Personen, die aktuell für 50 Prozent der Steuern im Kanton aufkommen, so zu behandeln, dass sie den Kanton nicht wegen einer zu hohen Steuerbelastung verlassen.

Die Konsequenzen mit dem Ja
Mit diesem deutlichen Ja wird eine Entlastung für einen *kleinen* Kreis Vermögender möglich und diese Steuergruppe wird dem Kanton erhalten bleiben, weil für sie der Wohnort im Baselland dadurch attraktiver wird. Weiter profitieren weit über 52'000 Haushalte aus dem Mittelstand von dieser Reform und der Steuerneubewertung. Diese Reform wird von allen Gemeinden im Kanton unterstützt und sie profitieren auch von der Steuerentlastung für die Steuergruppe. Weder die Investitionen noch die Fördergelder müssen dafür gekürzt werden.

Vermögenssteuerreform II und Reform der Einkommenssteuer als zweiter Teil der Strategie
Mit einer zeitlich später folgenden zweiten Vermögenssteuerreform (Vermögenssteuerreform II) sollen dann die Liegenschaftswerte aktualisiert und marktgerecht geschätzt werden. Dies unter Berücksichtigung eines ausgeglichenen Staatshaushalts und in Erwartung einer stabileren Konjunkturlage. Zuvor werden für deren Umsetzung grössere und zeitaufwändige Anpassungen an der Steuerapplikation NEST der kantonalen Steuerverwaltung notwendig sein. In diese Reform können auch die Ergebnisse der periodischen Überprüfung der Eigenmietwerte im Verlauf des Jahres 2024 einfliessen. Allfällige Anpassungen könnten dann auch bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden. Mit der Vermögenssteuerreform II soll dann nochmals der Vermögenssteuertarif angepasst werden. Aufgrund der technischen sowie finanziellen Herausforderungen rechnet der Regierungsrat mit einer Inkraftsetzung nicht vor dem Jahr 2027.»