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Die Mitte Aargau zur Spitalgesetzrevision: Mehr Bürokratie ohne Mehrwert?

(dm) «Ist die grosse Spitalgesetzrevision auf dem Weg zu mehr Bürokratie ohne Mehrwert für die Patientinnen und Patienten?» Diese frage Stellt die Mitte Aargau in ihrer medienmittelung.

Die Mitte begrüsst grundsätzlich die vorgesehene Möglichkeit zur (Teil-)Veräusserung von Anteilen an den Kantonsspitälern, sofern klar definierte Schwellenwerte eingehalten werden. Aus Sicht der Mitte ist sicherzustellen, dass die Versorgungsqualität, die langfristige finanzielle Stabilität der Institutionen sowie faire Wettbewerbsbedingungen auch im Falle einer (Teil-)Privatisierung gewährleistet bleiben.
Die Mitte begrüsst auch, dass die intermediären Leistungen (IML) neu nicht mehr von den gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) unterschieden werden sollen. Dabei ist zu beachten, dass im Zuge der zunehmenden Ambulantisierung der Gesundheitsversorgung auch die Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im ambulanten Bereich sowie bei Pflegeinstitutionen notwendig wird. Vor allem in unterversorgten Bereichen sollten ambulante Angebote durch den Kanton unterstützt werden können. Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Abgeltung von GWL ausschliesslich im Spitalgesetz geregelt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass künftige Leistungserbringer, die keine Spitäler sind, weiterhin nicht direkt für GWL entschädigt werden können. Dass dies notwendig ist, zeigt sich exemplarisch bei der Reorganisation der ärztlichen Notfallversorgung. Auch dort werden GWL ausserhalb des stationären Bereichs erbracht, deren Finanzierung sachgerecht geregelt werden muss.
Die Mitte spricht sich dezidiert gegen einen Ausbau der Bürokratie und des Datenschutzes aus. Sie lehnt die vorgesehene Ausweitung der kantonalen Auskunfts- und Datenbearbeitungsrechte entschieden ab. Die geplanten Eingriffe in betriebliche, vertragliche und personenbezogene Daten verletzen den Datenschutz und das Berufsgeheimnis.
Die Ausweitung der Bewilligungspflichten für Spitalstandorte lehnt die Mitte ab. Das Einfordern zusätzlicher, detaillierter Konzepte sowie weitergehender Bewilligungspflichten führt zu unnötiger Bürokratie und schränkt die unternehmerische Freiheit der Spitäler ein. Sie bringen keinen Mehrwert. Insbesondere lehnt die Mitte die neuen Anforderungen an pflegerische Leistungen sowie die Präsenz von Pflegefachpersonal entschieden ab. Dies verhindert potenzielle Effizienzgewinne durch eine optimierte Organisation der Behandlungsprozesse und führt zu zusätzlichen Kosten. Angesichts der zu erwartenden Unterversorgung müssen Optimierungen im Behandlungsprozess möglich sein. Die vorgeschlagene Erweiterung führt zu zusätzlichem administrativem Aufwand mit entsprechenden Folgekosten. Die Mitte lehnt diese Anpassungen daher klar ab.
Zudem fehlen vor allem Regelungen, die den Weg für die integrierte Versorgung frei machen. Die Mitte fragt sich, ob der Kanton in der integrierten Versorgung tatsächlich keine Rolle hat und die Leitungserbringer dies selbst regeln müssen. Wenn dem so ist, benötigen die Leistungserbringer den notwendigen Handlungsspielraum.
«Zusammenfassend vermisst die Mitte bei der vorliegenden Revision des Spitalgesetzes eine klare Ausrichtung auf die übergeordneten strategischen Ziele der GGpl zur Verbesserung der (integrierten) Versorgung. Ebenso fehlen die angemessene Berücksichtigung der zunehmenden Ambulantisierung sowie die aktiven Bemühungen zum Abbau zusätzlicher administrativer Hürden.», so Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann.