(dm) Der Regierungsrat hat am 1. April bekanntgegeben, dass die Rechnung des Kantons Aargau mit einem Überschuss von 345 Millionen Franken abschliesst. Die Volksinitiative «Für eine Steuerrückvergütung an die aargauische Bevölkerung (Geld-zurück-Initiative)» der Mitte Aargau verlangt die Einführung einer Steuerrückvergütung im kantonalen Steuergesetz.
Dieses Instrument ermögliche es dem Grossen Rat, bei einem positiven Rechnungsabschluss und guter Finanzlage eine einmalige Rückvergütung auf die ordentliche Kantonssteuer zu beschliessen. So würden Bevölkerung und Unternehmen direkt, fair und unbürokratisch am finanziellen Erfolg des Kantons beteiligt, schreibt die Partei in ihrer Medienmitteilung.
Der Kanton Aargau stehet finanziell sehr solide da. «In den letzten acht Jahren konnten 1,3 Milliarden Franken Schulden ab- und ein Nettovermögen von rund 600 Millionen Franken aufgebaut werden. Die Ausgleichsreserve weist einen Betrag von rund 1,1 Milliarden Franken aus. Der Kanton Aargau ist also heute schuldenfrei und verfügt über hohe Reserven.»
Finanzielle Belastung der Bevölkerung steigt stetig
Gleichzeitig sei aber die finanzielle Belastung der Bevölkerung in den letzten Jahren stetig gestiegen. Viele Steuerzahlende wünschten sich zu Recht eine spürbare Entlastung und eine Beteiligung am Erfolg des Kantons. Klassische Steuersenkungen hätten jedoch entscheidende Nachteile: Sie wirken zeitlich verzögert, sind unflexibel, lassen sich kaum rückgängig machen und gefährden im schlimmsten Fall die finanzielle Stabilität des Kantons. «Die Steuerrückvergütung ist aus meiner Sicht ein ideales Instrument - ergänzend zu möglichen Steuerfuss-Senkungen - die Bevölkerung an einem guten Jahresabschluss teilzuhaben. Dies ohne Gefährdung der Finanzkraft unseres Kantons. Eine Win-Win-Situation für die Bevölkerung, die Unternehmen und den Aargau», so Edith Saner, Co-Präsidentin der Mitte Aargau.
Das will die Geld-zurück-Initiative
Die Volksinitiative der Mitte Aargau verlangt die Einführung einer Steuerrückvergütung im kantonalen Steuergesetz. Dieses Instrument ermöglicht es dem Grossen Rat, bei einem positiven Rechnungsabschluss und guter Finanzlage eine einmalige Rückvergütung auf die ordentliche Kantonssteuer zu beschliessen. Diese wäre aber nur bei einem effektiven Rechnungsüberschuss (massgebend ist der Überschuss der Finanzierungsrechnung) möglich und darf maximal in der Höhe des erzielten Überschusses erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Kanton keine Nettoschulden und keine offenen Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung aufweist sowie die Ausgleichsreserve einen angemessenen Bestand ausweist. Die Rückvergütung erfolgt einmalig für ein Steuerjahr und führt nicht zu dauerhaften Steuersenkungen. Der Entscheid fällt jeweils im Juni durch den Grossen Rat für das folgende Steuerjahr im Rahmen der Beratung der Jahresrechnung.
Steuerrückvergütung ist eine pragmatische Lösung mit Augenmass
Mit der Geld-zurück-Initiative der Mitte Aargau wäre eine Beteiligung am Erfolg des Kantons Aargau in Zukunft möglich. «In Überschusssituationen, wie wir sie jetzt haben, könnte der Grosse Rat schon im gleichen Sommer beschliessen, die Privaten und Unternehmen mit der nächsten Steuerrechnung an den Mehreinnahmen zu beteiligen. So, wie das z.B. auch die Gebäudeversicherung oder die SUVA schon längst macht», erklärt Karin Koch Wick, Co-Präsidentin der Mitte Aargau. Grossrätin Monika Baumgartner ergänzt: «Unternehmen profitieren direkt vom finanziellen Erfolg des Kantons. Die Rückvergütung stärkt ihre Liquidität und schafft Spielraum für Investitionen und Innovation. Diese Initiative ist ein kluger und wirkungsvoller Schritt für einen starken und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort.»
«Jetzt ist der richtige Moment, den Aargauer Erfolg fair zu teilen, ohne die Zukunft zu gefährden. Die Mitte Aargau steht für eine Finanzpolitik mit Augenmass: solide Staatsfinanzen, gezielte Investitionen und faire Entlastungen.»