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Die Mitte Aargau: Investieren, wo der Kanton für die Zukunft stark gemacht wird – weitere Steuerfusssenkung wird sorgfältig geprüft

(dm) Die Mitte Aargau nimmt den Aufgaben- und Finanzplan 2027–2030 grundsätzlich positiv zur Kenntnis. Der Kanton steht dank der umsichtigen Finanzpolitik der vergangenen Jahre auf einem soliden Fundament. Ob die vom Regierungsrat beantragte Reduktion um zwei weitere Prozentpunkte auf 98 Prozent (und damit im Vergleich zum letzten Jahr insgesamt 10 Prozent-Reduktion) angemessen ist, wird sie nach einem vertieften Studium der gesamten Vorlage entscheiden.

Konstanz und Verlässlichkeit
Für die Mitte Aargau sind Konstanz und Verlässlichkeit zentrale Anforderungen an die kantonale Finanzpolitik. Dazu gehört, dass der Steuerfuss nicht isoliert betrachtet wird. Ebenso wichtig sind die Entwicklung der Ausgaben, die langfristigen Verpflichtungen des Kantons und die Finanzierung der anstehenden Investitionen.
Die in den Planjahren vorgesehenen Wechsel des Steuerfusses von 98 auf 100 und später wieder auf 108 Prozent müssen deshalb besonders sorgfältig geprüft werden. Bevölkerung und Unternehmen sind auf möglichst stabile und berechenbare Rahmenbedingungen angewiesen. Auf der anderen Seite ist es auch richtig, dass für jedes Budget jedes Jahr die Frage des Steuerfusses geprüft werden soll.
«Finanzpolitik braucht einen klaren Kurs. Ein kurzfristiges Steuergeschenk mit anschliessender starker Gegenbewegung ist aber sicher nicht wünschenswert. Die Mitte steht für eine verantwortungsvolle Entlastung, die auch über das nächste Budgetjahr hinaus Bestand haben kann», hält Baumgartner fest und mit einem Augenzwinkern fügt sie an: «Die Geld-zurück-Initiative der Mitte-Partei ist deshalb ein sinnvolles Instrument, um auf kurzfristig eingetretene Überschüsse zu reagieren und damit zu viel bezogene Steuergelder einfach zurückzugeben.»

Das finanzielle Polster ist kein Freipass
Der Kanton verfügt zurzeit über ein Nettovermögen von rund 900 Millionen Franken. Das verschafft ihm Handlungsspielraum. Im Verhältnis zu einem Gesamthaushalt von rund 7 Milliarden Franken ist dieses Vermögen jedoch kein Freipass für unbedachte oder dauerhaft nicht finanzierbare Ausgaben. «Das vorhandene Vermögen ist ein wichtiges Pölsterli. Bei einem Haushalt von rund 7 Milliarden Franken dürfen wir seine Wirkung aber nicht überschätzen. Es gibt uns Zeit zum Handeln, entbindet uns jedoch nicht von einer sorgfältigen Prüfung jeder Ausgabe», erklärt Baumgartner.
Die Mitte stellt zugleich fest, dass der Kanton und die Gemeinden immer stärker mit gesetzlich vorgegebenen oder anderweitig kaum beeinflussbaren Belastungen konfrontiert werden. Diese Ausgaben beanspruchen einen wachsenden Teil der verfügbaren Mittel und sind auf Dauer kaum mehr zu stemmen.

Wachstum der Gesundheitskosten verlangt neue Antworten
Besonders besorgniserregend ist die Entwicklung der Gesundheitskosten. Sie steigen seit Jahren auf kommunaler wie kantonaler Ebene aus unterschiedlichen, zum Teil auch klar nachvollziehbaren Gründen stark an. Die Mitte erwartet deshalb grundsätzliche Überlegungen dazu, wie dieses Kostenwachstum gesteuert und langfristig finanziert werden kann. Dabei darf es keine Denkverbote geben. Zu prüfen ist auch, ob für ausserordentliche, strukturell bedingte Belastungen (wie z.B. Einführung der EFAS, vermehrte Ambulantisierung etc.) allenfalls eine transparente Sonderfinanzierung erforderlich ist. Der Kanton hat bei früheren grossen Herausforderungen – etwa bei der Ausfinanzierung der Pensionskasse oder der Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken – bereits mit besonderen Finanzierungsinstrumenten gearbeitet. «Wenn in der Gesundheitsversorgung in den kommenden Jahren mit einem zunehmenden Kostenwachstum zu rechnen ist, reicht es nicht mehr, Jahr für Jahr einfach höhere Beträge ins Budget einzusetzen. Wir brauchen eine grundsätzliche Diskussion und Strategie, wie wir diese Kosten zwischen Kanton und Gemeinden aufteilen, steuern, wenn nötig eindämmen und dauerhaft finanzieren können. Es braucht eine Strategie, welche Gesundheitsversorgung wir im Kanton Aargau wollen und was diese kosten darf», fordert Baumgartner. «Auch eine zweckgebundene Sonderfinanzierung soll dabei ergebnisoffen geprüft werden.»

Investitionen dürfen nicht aufgeschoben werden
Der Kanton Aargau wächst stark. Damit steigen die Anforderungen an Schulen, Verkehrswege, Sicherheit, Gesundheitsversorgung und Verwaltung. Für die Mitte ist deshalb entscheidend, dass die im AFP vorgesehenen Investitionen tatsächlich umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Verkehrs- und Bildungsinfrastruktur. Der Ausbau der kantonalen Schulen muss mit dem Wachstum der Schülerzahlen Schritt halten. Ebenso braucht der Wirtschafts- und Wohnkanton Aargau leistungsfähige Verkehrsverbindungen.

Bewährtes Finanzierungsmodell für Immobilien beibehalten
Die steigenden Schülerzahlen führen zu einem grossen Bedarf an neuen Schulbauten und damit zu erheblichen Investitionen. Für die Mitte ist zentral, dass der Grosse Rat bei der Finanzierung grosser Immobilienvorhaben am bewährten Finanzierungsmodell festhält. Schulhäuser und andere kantonale Grossbauten dienen über mehrere Jahrzehnte. Ihre Kosten müssen deshalb über eine angemessene Nutzungsdauer abgeschrieben werden können. Würden solche Investitionen bei einem Defizit innert fünf Jahren dem Haushalt belastet, wären Grossprojekte wie neue Mittelschulen für den Kanton kaum mehr finanzierbar.
«Eine Mittelschule wird für Generationen gebaut und darf nicht behandelt werden, als wäre sie nach fünf Jahren verbraucht», stellt Baumgartner klar. «Weder ein Unternehmen noch ein privater Haushalt finanziert eine langfristig genutzte Immobilie auf diese Weise. Auch der Kanton muss grosse Bauten über eine sachgerechte Nutzungsdauer abschreiben können.»

Nettoschuld nur vertretbar, wenn damit Zukunftswerte geschaffen werden
Gemäss AFP wird das heutige Nettovermögen bis Ende 2030 aufgebraucht. Der Kanton dürfte anschliessend wieder eine Nettoschuld ausweisen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Mitte angesichts der guten Ausgangslage und der hohen Ausgleichsreserve verkraftbar – allerdings nur, wenn die eingesetzten Mittel einen nachhaltigen Nutzen schaffen.
«Eine Nettoschuld ist kein Selbstzweck und darf nicht zur Finanzierung laufend wachsender Ansprüche dienen. Sie ist dann vertretbar, wenn damit notwendige Schulen, Verkehrswege und weitere langlebige Infrastruktur für kommende Generationen geschaffen werden», stellt Baumgartner klar.
Die hohe Ausgleichsreserve verschafft dem Kanton vorübergehend Handlungsspielraum. Sie darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass insbesondere die strukturell wachsenden Ausgaben in den Bereichen Gesundheit, soziale Sicherheit, Bildung und Sicherheit den Haushalt langfristig belasten.

Wirtschaft stärken und die Lebensgrundlage Wasser sichern
Die Mitte Aargau unterstützt die im Entwicklungsleitbild 2025–2034 definierten strategischen Schwerpunkte. Die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons muss gezielt vorangetrieben werden. Dazu gehören attraktive Rahmenbedingungen für bestehende Unternehmen, die Ansiedlung neuer Betriebe sowie die Entwicklung geeigneter Arbeitsplatzgebiete.
Gleichzeitig ist der nachhaltige Umgang mit der natürlichen Lebensgrundlage Wasser von besonderer Bedeutung. Der aktuelle Sommer hat eindrücklich gezeigt, wie wichtig eine langfristig gesicherte Wasserversorgung und ein wirksamer Schutz der Wasserressourcen sind. Die beschlossene kantonale Wasserstrategie muss deshalb rasch mit konkreten und wirksamen Massnahmen umgesetzt werden.
«Wirtschaftliche Stärke und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen gehören zusammen. Ohne eine sichere Wasserversorgung gibt es weder eine verlässliche Lebensgrundlage für die Bevölkerung noch gute Voraussetzungen für Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie», erklärt Baumgartner.

Sorgfältige Ausgabenprüfung statt pauschaler Sparprogramme
Die Mitte Aargau dankt dem Regierungsrat und der Verwaltung für die sorgfältige Erarbeitung des AFP 2027–2030. Angesichts der aktuellen Finanzlage sind pauschale Sparmassnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt. Gleichzeitig müssen neue und bestehende Ausgaben konsequent auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Fi¬nanzierbarkeit geprüft werden.
«Jetzt ist nicht die Zeit für einen blinden Sparauftrag. Es ist aber sehr wohl die Zeit, bei jeder Ausgabe genau hinzuschauen», fasst Baumgartner zusammen. «Der Kanton soll dort investieren, wo er Zukunft schafft und dort Zurückhaltung üben, wo Aufgaben keinen ausreichenden Nutzen bringen oder nicht zwingend notwendig sind.»
Die Mitte Aargau wird den Aufgaben- und Finanzplan nun vertieft prüfen und ihre abschliessende Haltung zum Budget 2027 sowie zur beantragten Steuerfusssenkung im Rahmen der parlamentarischen Beratungen festlegen.