(pd) Der Grosse Rat hat entschieden, den Vorstoss zur Streichung des freien 1.-Mai-Nachmittags als Postulat zu überweisen. Die Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände (KASPV) nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis – mit Respekt gegenüber dem politischen Prozess, jedoch mit Unverständnis gegenüber der Idee, die diesem Anliegen zugrunde liegt.
Der 1. Mai steht als internationaler Tag der Arbeit für die Anerkennung und Wertschätzung aller Arbeitnehmenden. Für das Staatspersonal im Kanton Aargau – ob in Schulen, in der Verwaltung, im Gesundheitswesen oder in den Sicherheitsdiensten – ist der freie Nachmittag ein kleines, aber wichtiges Zeichen dieser Anerkennung. Wer dieses Symbol infrage stelle, so die KASPV, sende ein falsches Signal an jene, die täglich für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes sorgten.
Das Staatspersonal trage in allen Bereichen grosse Verantwortung – für Bildung, Sicherheit, Gesundheit, Infrastruktur und soziale Stabilität. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und steigender Belastung brauche es ein klares politisches Bekenntnis zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes, nicht das Infragestellen bewährter Zeichen der Wertschätzung.
Die KASPV erwartet, dass der Regierungsrat im Rahmen der laufenden Revision des Personalrechts eine umfassende und sorgfältige Beurteilung vornimmt und Massnahmen ablehnt, die die Motivation und Bindung der Mitarbeitenden schwächen könnten. Eine leistungsfähige Verwaltung und ein funktionierendes Gemeinwesen basierten auf engagierten und anerkannten Mitarbeitenden –
Wertschätzung sei dabei keine Nebensache, sondern eine Voraussetzung.
Die KASPV, die Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände, setzt sich als Sozialpartnerin des Regierungsrats für die Interessen aller Staatsangestellten ein. Die Mitgliedsverbände der KASPV repräsentieren rund 10'000 derjenigen Menschen, die sich tagtäglich mit hohem Engagement für das Gemeinwesen und die Mitmenschen einsetzen, sei es im Bildungs- oder Gesundheitswesen, in der Sicherheit oder der zentralen Staatsverwaltung.