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Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) nimmt Stellung zur Teilrevision des Bildungsgesetzes betreffend Sonderschulung

(pd). Der Kanton Basel-Landschaft hat heute in einer Medienmitteilung angekündigt, die Finanzierung der Sonderschulen ab Schuljahr 2027/2028 auf eine neue Basis zu stellen. Neu sollen Kosten auf die Gemeinden überwälzt werden. Der VBLG wehrt sich entschieden gegen diese Massnahme.

Mit dem Argument der «konsequenten Anwendung des Trägerschaftsprinzips bei der Sonderschulung» sucht der Kanton einmal mehr nach Möglichkeiten, bisher von ihm getragene Kosten auf die Gemeinden abzuwälzen. Damit versucht er, seine Finanzlage zulasten der Gemeinden zu verbessern. Gemäss kantonaler Vorlage geht es um 6.7 Millionen Franken pro Jahr.

Ein ähnliches Vorgehen war kürzlich bereits im Asylbereich auf Bundesebene zu beobachten. Es scheint derzeit opportun, die Folgen der eigenen Finanzpolitik nicht selbst zu tragen, sondern die Kosten an die Gemeinden weiterzugeben. In der Folge kommen die Gemeinden letztlich kaum um Steuererhöhungen herum. Die Gemeinden lehnen dieses Vorgehen klar ab. § 14 des Bildungsgesetzes hält fest, dass der Kanton Träger der Sonderschulung ist. Nadine Jermann, Präsidentin des VBLG, sagt dazu: «Sollte der Landrat der Gesetzesvorlage zustimmen, erwägen wir ein Gemeindereferendum.»

Aus Sicht der Gemeinden wird bereits heute zu viel spezielle Förderung in den Gemeindeschulen eingesetzt, um die Kosten der kantonalen Sonderschulung möglichst tief zu halten. Der Entscheid über die Sonderschulung liegt beim Kanton. Entsprechend ist es folgerichtig, dass er die anfallenden Kosten weiterhin selbst trägt. Der Grundsatz ist klar: «Wer befiehlt, zahlt!» Hinzu kommt, dass der Kanton verschweigt, dass die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler an den kommunalen und regionalen Musikschulen aus der kantonalen Sekundarstufe stammt. Dennoch leistet der Kanton hierfür keinen finanziellen Beitrag. «Dies ist ein deutliches Zeichen für die mangelnde Konsequenz in der Argumentation», schreibt der VBLG in seiner Medienmitteilung.