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Dank 5 Tipps wird das 1. August-Feuerwerk mit Sicherheit gelingen – Tipps der Aarg. Gebäudeversicherung

(agv) Der Schweizer Nationalfeiertag wird vielerorts mit einem Feuerwerk gefeiert. Damit die Freude ungetrübt bleibt, ist es wichtig, einige Sicherheitshinweise zu beachten. Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) ordnet ein und gibt Tipps, damit der 1. August dieses Jahr in guter Erinnerung bleibt.

Feuerwerke tragen zur besonderen Atmosphäre des Nationalfeiertages bei. Sie bereiten vielen Menschen Freude – sofern sie verantwortungsvoll und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften eingesetzt werden.
Basteleien, Ablenkung und fahrlässiges Verhalten jedoch zählen laut Statistik der Unfallversicherung (UVG) zu den häufigsten Gründen, welche zu Unfällen mit Feuerwerkskörpern führen. Dabei machen Verbrennungen rund 35 Prozent und Gehörschädigungen rund 25 Prozent der Unfälle aus.

Kontrolliertes Abbrennen
Das kontrollierte Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) empfiehlt gut verankerte Abschussstangen und Abschussrohre. Flaschen seien ungeeignet, da sie beim Abschuss umkippen können. Batterien müssten auf stabilem Untergrund stehen und entsprechend der Gebrauchsanweisung befestigt werden. Rund ein Drittel aller Verletzungen durch Feuerwerkskörper betreffen Handgelenke, Hände und Finger, so die BFB. Deshalb sei es wichtig, dass Raketen und Römische Lichter nie direkt aus der Hand gezündet werden.

Ein Rückblick in Zahlen
In den letzten 25 Jahren (1998 – 2023) verzeichnete die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) insgesamt 289 Gebäudeschäden, die durch Feuerwerke am 1. August entstanden sind. Mit einer totalen Schadensumme von zirka einer halben Million Franken, liegt der Schnitt über 20 000 Franken pro Jahr. Die meistregistrierten Schäden betreffen Briefkästen, die mit Feuerwerk gesprengt wurden, und Raketen, die direkt auf ein Gebäude trafen und so zu einem Brand führten.

Die AGV empfiehlt:
1. Einkauf und Lagerung: Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk dessen Handhabung erklären und lesen Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig. Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort und sorgen Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff darauf haben.
2. Sicherer Umgang: Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind zu unterlassen. Feuerwerk sollte niemals mitten in Menschenansammlungen abgefeuert werden. Beachten Sie unbedingt die Sicherheitsabstände gemäss Gebrauchsanleitung. In der Nähe von Feuerwerkskörpern und deren Verkaufsständen gilt Rauchverbot.
3. Versager und Abschuss: Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, nähern Sie sich ihm frühestens nach 15 Minuten und unternehmen Sie keine Nachzündversuche. Versager sollten der Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Raketen sollten nur aus gut verankerten Abschussstäben und -rohren gestartet werden.
4. Schutzmassnahmen: Schliessen Sie Fenster, Dachluken und Türen. Entfernen Sie sicherheitshalber entzündbare Materialien von Balkonen und rollen Sie Sonnenstoren ein. Halten Sie Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge von kleinen Kindern fern.
5. Besondere Vorsicht bei Tieren: Der Schweizer Tierschutz (STS) weist darauf hin, dass Feuerwerke Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik versetzen können. Auch die AGV empfiehlt eingehend, die Zündstellen mit Bedacht auszusuchen.

Auch die Nachsorge ist wichtig
Nach dem Feuerwerk ist es wichtig, die Umgebung aufzuräumen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Feuerwerkskörper und deren Überreste sollten niemals einfach liegengelassen werden, da sie nicht nur die Umwelt verschmutzen, sondern auch eine Gefahr für Menschen und Tiere darstellen können. Trennen Sie die Abfälle nach Materialien und entsorgen Sie sie entsprechend der örtlichen Vorschriften. Verantwortungsbewusster Umgang mit Feuerwerk und sorgfältige Nachbereitung tragen dazu bei, dass alle die Feierlichkeiten geniessen und die Umgebung geschützt bleibt.
Sicherheit ist zwar nie vollkommen, aber durch vorausschauendes Handeln und soziale Verantwortung können Risiken deutlich minimiert werden. Die AGV: «Bleiben Sie sicher – und im Ernstfall sind wir für Sie da. Die AGV wünscht einen sicheren und freudigen 1. August!»