(pd) Ab April finden Covid-19-Impfungen in den Ambulatorien der Spitäler statt – die kantonalen Impfzentren werden geschlossen.
Gemäss den Beschlüssen der Bundesversammlung über das Covid-19-Gesetz vom 16. Dezember 2022 und des Bundesrats über die Covid-19-Verordnungen vom 21. Dezember 2022 sind auch im Jahr 2023 noch gewisse kantonale Ressourcen zur Bewältigung der Covid19-Pandemie erforderlich. Der Rückbau des kantonalen Covid-19-Programms und die Überführung in die ordentlichen Strukturen wird bis Mitte 2023 abgeschlossen.
In der Abteilung Gesundheit ist der Kantonsärztliche Dienst zuständig für die verbleibenden Aufgaben wie zum Beispiel das Impfen oder die Ausstellung von Covid-Zertifikaten. Die Verteilung des Impfstoffs über die Armeeapotheke macht es notwendig, die bestehende Impflogistik innerhalb des Kantons weiterzuführen.
Für den Rückbau und zur Bewältigung der verbleibenden Aufgaben hat der Regierungsrat bis Ende 2023 13,3 Stellen (Vollzeitäquivalente) bewilligt. Die vom Grossen Rat im Jahr 2021 zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie (GRB 2021-0286) beschlossenen finanziellen Mittel reichen dafür aus.
Anpassung des Impfangebots
Die geringere Nachfrage an Impfungen hat eine Reduktion des Angebots zur Folge. Deshalb wurde das Impfangebot in den vier kantonalen Impfzentren eingestellt respektive in die Ambulatorien der Kantonsspital Aarau AG, der Kantonsspital Baden AG, des Spitals Muri und des Gesundheitszentrums Fricktal AG in Rheinfelden überführt. In diesen Ambulatorien sind weiterhin alle Covid-19-Impfstoffe verfügbar. Selbstzahler-Impfungen sind ausschliesslich in den vier Ambulatorien möglich. Apotheken und Hausarztpraxen können weiterhin Impfungen anbieten, wenn sie das wollen.
Angepasste Impfempfehlung ab 3. April
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen für Frühling und Sommer 2023 aktualisiert (siehe Medienmitteilung des BAG vom 9. März). Die neuen Empfehlungen treten am 3. April in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Covid-19-Impfung lediglich für schwer immundefiziente Personen empfohlen und für besonders gefährdete Personen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese als medizinisch notwendig erachten und wenn dadurch ein vorübergehend erhöhter Schutz vor schwerer Erkrankung zu erwarten ist. Dabei muss ein Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfdosis eingehalten werden. Personen, die eine Covid-19-Impfung wünschen, aber nicht in die Personengruppen der BAG-/EKIFEmpfehlung fallen, müssen die Impfung selbst bezahlen.