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BL: Zweite Sprachstanderhebung 2026 beginnt im Januar

(eing.) Im Januar 2026 erfolgt die zweite Sprachstanderhebung nach der erstmaligen Durchführung im Einführungsjahr 2025. Alle Eltern, deren Kinder im August 2027 in den Kindergarten eintreten, werden angeschrieben.

Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Sprachstanderhebung startet in der zweiten Januarwoche 2026, die Eltern haben bis
Ende Januar Zeit, den Fragebogen (konzipiert und evaluiert von der Universität Basel) zu beantworten. Zur Unterstützung bei sprachlichen Schwierigkeiten stehen interkulturelle Vermittelnde des HEKS zur Verfügung.

Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder, unabhängig von ihrer Muttersprache, bestmöglich fördern zu können. Die Gemeinden entscheiden selbst über ihre Sprachförderangebote.

Ziel und Zweck

Der Kanton Basel-Landschaft hat per 1. September 2024 ein Sprachfördergesetz eingeführt, um die Sprachkompetenzen aller Kinder zu fördern und somit deren spätere Bildungs- und Integrationserfolge zu verbessern. Ziel ist es, insbesondere Kinder aus mehrsprachigen Familien (unabhängig von ihrer Nationalität) frühzeitig zu unterstützen, damit Sprachbarrieren nicht zu Hürden in der schulischen und sozialen Entwicklung werden. Durch gezielte Angebote und unterstützende Programme können Kinder und Eltern aktiv in den Sprachförderungsprozess eingebunden werden – sei es durch Vorlesen, Gespräche oder das gemeinsame Entdecken der deutschen Sprache.

Alle Informationen zur frühen Sprachförderung im Kanton Basel-Landschaft gibt es hier: Frühe Sprachförderung - Baselland