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BL: Zusammenführung von Jugendanwaltschaft und Staatsanwaltschaft

(pd) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft startet die Vernehmlassung zur Zusammenführung von Jugendanwaltschaft und Staatsanwaltschaft sowie zur Aufhebung des Dekrets zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung.

Mit dieser Vernehmlassungsvorlage schlägt der Regierungsrat vor, die Jugendanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft zusammenzuführen. Dabei wird die Jugendanwaltschaft grundsätzlich den Ersten Staatsanwältinnen unterstellt, bleibt aber fachlich unabhängig. Somit können sich die Jugendanwältinnen und Jugendanwälte auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, weil sie bei Aufgaben wie Medienauskünften, Informatik, Stellungnahmen zu neuen Gesetzesvorlagen, Wissensvermittlung, Registerführung, Erhebung statistischer Daten, Buchhaltung, Budget, Personal etc. durch die Spezialistinnen und Spezialisten der Staatsanwaltschaft unterstützt werden.
Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, das Dekret zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung aufzuheben, das die Anzahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte festlegt. Die Anzahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte soll neu – wie in jeder anderen Dienststelle – über das Budget gesteuert werden.
Der Regierungsrat nutzt zudem die Gesetzesanpassung zur Vereinfachung und Beschleunigung des Mediationsverfahrens im Jugendstrafverfahren. Bisher musste die Mediationsvereinbarung immer von der gesetzlichen Vertretung (Eltern, Vormund) unterzeichnet werden. Aufgrund der neuen digitalen Möglichkeiten soll auch eine auf eine andere Weise dokumentierte Zustimmung der gesetzlichen Vertretung reichen. Die Zustimmung kann neu zum Beispiel per Sprachaufnahme, Aktennotiz einer mündlichen / telefonischen Besprechung oder digitale Möglichkeiten usw. dokumentiert werden.