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BL: Vorschlag für ein neues Prämienverbilligungssystem an den Landrat überwiesen

(pd) Der Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf für ein neues Prämienverbilligungsmodell an den Landrat überwiesen. Das neue System ist in der Vernehmlassung grundsätzlich sehr positiv aufgenommen worden. Mit dem neuen Prämienverbilligungssystem wird der nationale Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative auf kantonaler Ebene umgesetzt.

National- und Ständerat verabschiedeten am 29. September 2023 einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Dieser schreibt vor, dass jeder Kanton die Prämienverbilligung künftig neu regeln muss: Pro Kalenderjahr muss sie gesamthaft einem bestimmten Mindestanteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Kanton entsprechen. Gemäss den aktuellsten Schätzungen bedeutet das für den Kanton Basel-Landschaft, dass er ab dem Jahr 2028 mindestens 275 Millionen Franken für die Prämienverbilligung (IPV) aufwenden muss. Der Nettobetrag des Kantons Basel-Landschaft steigt somit von aktuell rund 68 Millionen Franken auf gut 137 Millionen Franken an, die andere Hälfte übernimmt der Bund. Die Beträge werden in den Folgejahren aufgrund der steigenden Gesundheitskosten weiter anwachsen.

Neues Prämienverbilligungssystem

Der Regierungsrat hat die neuen bundesgesetzlichen Vorgaben zum Anlass genommen, das Modell, nach welchem die Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft verteilt wird, grundsätzlich zu überdenken. Das neue Prämienverbilligungsmodell soll sicherstellen, dass die beträchtlichen Zusatzmittel für die Prämienverbilligung möglichst gerecht und transparent den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen zugutekommen.

Die Stossrichtung des neuen Modells wurde in der Vernehmlassung, die vom 19. August bis zum 20. November 2025 dauerte, flächendeckend begrüsst. Expliziten Zuspruch erhalten insbesondere der Wegfall der bisherigen fixen Einkommensobergrenzen, der Einbezug der Prämienregionen sowie die Berücksichtigung der Krankheits- und Behinderungskosten beim massgebenden Einkommen. In der Folge hat der Regierungsrat entschieden, den Gesetzesentwurf ohne wesentliche Änderungen an den Landrat zu überweisen.