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BL: Vermögensverzehr Nein, Naubrücke Ja – Kant. und eidg. Abstimmungen

(pd) Die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Landschaft lehnen die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes vom 26. Juni 2025 betreffend Erhöhung des Vermögensverzehrs mit einem Nein-Stimmenanteil von 55,18 Prozent deutlich ab. Klar angenommen wurde mit 64,87 Prozent Ja-Stimmen die Verlegung der Naubrücke in Laufen.

Deutlich abgelehnt werden im Kanton Basel-Landschaft die eidgenössische Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» mit 82,50 Prozent und die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» mit 80,60 Prozent Nein-Stimmen.
Die Stimmbeteiligung bei der Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» liegt bei 40,95 Prozent. Die Stimmbeteiligung bei der Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» liegt bei 40,92 Prozent.

Kantonale Vorlagen
Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes vom 26. Juni 2025 betreffend Erhöhung des Vermögensverzehrs (2025/145): Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass das Stimmvolk die Erhöhung des Vermögensverzehrs bei EL-Beziehenden abgelehnt hat. Das Baselbiet bleibt somit der einzige Kanton, welcher die stärkere Berücksichtigung des Vermögens nicht umgesetzt hat. Im Kanton Basel-Landschaft besteht beim Vermögensverzehr daher weiterhin ein nicht ausgeschöpfter Spielraum für eine finanzielle Entlastung von Kanton und Gemeinden. Mit der Ausschöpfung dieses Spielraums hätten die erwarteten Mehrkosten aufgrund der demografischen Entwicklung abgefedert werden können.
Ja-Stimmen: 44,82 Prozent; Nein-Stimmen: 55,18 Prozent. Die Stimmbeteiligung liegt bei 39,34 Prozent.
Verlegung Naubrücke in Laufen: Der Regierungsrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich die Baselbieter Stimmbevölkerung klar für die Verlegung der Naubrücke in Laufen ausgesprochen hat. Mit dieser Entscheidung unterstützt die Mehrheit der Stimmenden den Landratsbeschluss von Mai 2025 und entscheidet sich für das Generelle Projekt und die Ausgabenbewilligung für die Projektierung und Realisierung am neuen Standort der Brücke. Da gegen diesen Beschluss das fakultative Planungsreferendum ergriffen worden war, musste die Stimmbevölkerung entscheiden.
Regierungsrat Isaac Reber freut sich über das Resultat: «Das Baselbieter Stimmvolk hat erkannt, dass die Verlegung der Naubrücke birsaufwärts wesentliche Verbesserungen für das gesamte Verkehrssystem bringt, die Verkehrssicherheit erhöht und die Freifläche zwischen Stedtli, Schlachthaus und Eishalle im Hinblick auf Naherholung, Freizeit und Sport aufwertet.»
Für die Verlegung der Naubrücke hat der Landrat 34,375 Millionen Franken gesprochen. Davon übernimmt der Bund im Rahmen des Agglomerationsprogramms Basel voraussichtlich 5,8 Millionen Franken.
Ja-Stimmen: 64,87 Prozent; Nein-Stimmen: 35,13 Prozent. Die Stimmbeteiligung liegt bei 38,55 Prozent.