(pd) Der Regierungsrat Baselland hat eine Erhöhung der kantonalen Richtprämien in der Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung beschlossen.
Damit kann der Prämienanstieg der Krankenkassen für die Bezüger und Bezügerinnen der individuellen Prämienverbilligung im kommenden Jahr vollständig ausgeglichen werden.
Der Landrat hat am 11. Dezember den AFP 2026–2029 genehmigt und damit auch das Budget 2026 beschlossen. Darin enthalten ist eine Erhöhung des Budgetkredits der Prämienverbilligung. Der Kantonsbeitrag für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) wird sich im Vergleich zum Vorjahr ab 2026 um circa 12,1 Millionen Franken pro Jahr erhöhen. Davon werden 7,2 Millionen Franken für die Erhöhung der Richtprämien benötigt.
Die restlichen ca. 4,9 Millionen Franken gehen zum grössten Teil als Beiträge an die Prämienverbilligung an die EL-Bezüger und EL Bezügerinnen. Deren Krankenkassenprämie wird vollständig abgegolten, sofern sie die kantonale Durchschnittsprämie nicht übersteigt.