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BL: Regierungsrat präsentiert Gegenvorschlag zur Initiative «BLKB – die Bank fürs Baselbiet»

(pd) Die im letzten Jahr eingereichte Initiative «BLKB – die Bank fürs Baselbiet» fordert die Ausrichtung der BLKB weg von einer Universalbank hin zu einer Regionalbank.

Der Kanton Basel-Landschaft wäre damit der einzige Kanton, der seiner Kantonalbank die Tätigkeit als Universalbank weder direkt noch indirekt gesetzlich erlauben würde. Die damit verbundene Beschränkung der unternehmerischen Freiheiten sowie die potenziellen Auswirkungen auf die finanzielle Ertragskraft gehen dem Regierungsrat zu weit. Zudem ist der Initiativtext stellenweise unklar formuliert und erfüllt die Anforderungen an eine moderne Governance nur bedingt. Der Regierungsrat nimmt die Anliegen der Initiative im Grundsatz auf, stellt dieser aber einen Gegenvorschlag gegenüber.
Die im Herbst 2025 eingereichte Initiative will unter anderem dem Landrat und dem Regierungsrat das Recht einräumen, besondere Untersuchungen über eine zweite externe Revisionsstelle einzuleiten und den Bankrat auf Antrag des Regierungsrats wieder durch den Landrat wählen zu lassen. Neu soll der Begriff «Universalbank» aus dem Gesetz gestrichen und die BLKB zur einer Regionalbank mit geographischem Geschäftskreis in der Wirtschaftsregion Nordwestschweiz entwickelt werden.
Der Regierungsrat analysierte die Zielsetzung sowie die Umsetzung der Forderungen der Initiative, auch unter Mitwirkung eines externen Gutachters. Gestützt darauf stellt er der Initiative einen modernen, aber moderaten und gesetzestechnisch bereinigten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser setzt sich bewusst mit den Anliegen der Initiative auseinander, schlägt konkrete Anpassungen im Kantonalbankgesetz vor und nutzt die Gelegenheit für einige Modernisierungen:
− Ungenauigkeiten der Initiative: Der Gegenvorschlag beseitigt rechtliche Unklarheiten und bereinigt Formalitäten.
− Universalbank: Der Gegenvorschlag verzichtet auf die Rückstufung der BLKB auf die Funktion einer auf «übliche Dienstleistungen beschränkten Regionalbank». Die BLKB soll weiterhin eine Bank sein, welche «alle banküblichen Geschäfte» tätigen kann. Ihr geographischer Geschäftskreis bleibt aber klar die Wirtschaftsregion Nordwestschweiz. Die wichtigsten Geschäftsbereiche und Kundengruppen werden neu im Gesetz festgehalten.
− Sonderprüfungen: Neu sollen der Regierungsrat – und indirekt der Landrat – das Recht haben, der ordentlich gewählten Revisionsstelle zusätzliche (Untersuchungs-)Aufträge zu erteilen.
− Wahl des Bankrats: Die Wahl und Abberufung des Bankrats soll nicht wieder auf den Landrat rückübertragen werden (Stichwort «Entpolitisierung»). Bereits seit 2018 fällt die Wahl und Abberufung der strategischen Führungsorgane aller Beteiligungen in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats (Gesetz über die Beteiligungen, PCGG).
− Vergütung: Vorgaben zur Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung der BLKB müssen neu in der Eigentümerstrategie festgehalten werden.
− Staatsgarantie: Die Abgeltung für die Staatsgarantie wird neu nach einem «risikobasierten Ansatz» vergütet und neu als Geschäftsaufwand der BLKB verbucht.
− Ausschüttung: Die Ausschüttung wird nach wie vor gemäss den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften auf Basis des Reingewinns und nicht des Geschäftserfolgs bemessen.
Damit stimmt der Regierungsrat mit den Initianten überein, dass eine Präzisierung und Modernisierung des Kantonalbankgesetzes durchaus sinnvoll ist. Er zeigt sich davon überzeugt, dass die genannten konkreten Anpassungen dem Ansinnen der Initianten massgeblich entgegenkommen und die BLKB gleichzeitig eine grundsolide Bank für das Baselbiet bleiben kann.