(pd) Mit der Initiative wird bezweckt, dass die Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollen, mittels Anpassung ihrer Gemeindeordnung vorzusehen, dass Einwohnende mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), die seit einer von den Gemeinden selbst zu bestimmenden Mindestaufenthaltsdauer den Wohnsitz in der Gemeinde haben, in die Sozialhilfebehörde und den Schulrat der Gemeinde gewählt werden können. Der Regierungsrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Die Initiative hätte zur Folge, dass die Einheit des Bürgerrechts mehrfach verletzt würde: Ausländerinnen und Ausländer könnten nur in ein öffentliches Amt gewählt werden (passives Wahlrecht). Die Möglichkeit, jemanden ohne Schweizer Pass in ein öffentliches Amt zu wählen (aktives Wahlrecht) sowie das Stimmrecht sind nicht vorgesehen. Ausländerinnen und Ausländer könnten also je nachdem in ein Amt gewählt werden, umgekehrt jedoch nicht selbst wählen oder an Sachab-stimmungen teilnehmen. Zudem würde das passive Wahlrecht für niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer auf genau zwei Behörden beschränkt, eben die Sozialhilfebehörde und den Schulrat.
Ausserdem könnten alle Gemeinden unterschiedliche Regelungen vorsehen. Sie würden selbst entscheiden, ob sie in der Gemeindeordnung die Möglichkeit vorsehen möchten, dass Ausländerinnen und Ausländer in eine der beiden Behörden gewählt werden können. Zudem könnten sie unterschiedliche Regelungen betreffend die für die Wählbarkeit vorausgesetzte Mindestaufent-haltsdauer vorsehen. Dies würde dazu führen, dass den Ausländerinnen und Ausländern, je nach-dem in welcher Gemeinde sie wohnen, unterschiedliche politische Rechte zustehen würden. Zugleich würden unterschiedliche Voraussetzungen betreffend Wohnsitzdauer gelten. Der Landrat hat sich überdies in der Vergangenheit mehrmals gegen eine Ausweitung der politischen Rechte für Ausländerinnen und Ausländer ausgesprochen. Dies insbesondere mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Einbürgerung.
Um Milizämter besetzen zu können, gibt es bereits bestehende Möglichkeiten, wie beispielsweise die interkommunale Zusammenarbeit. Das Bestreben, den Problemen bei der Besetzung von Behörden durch Ausweitung des passiven Wahlrechts auf Ausländerinnen und Ausländer in lediglich zwei Behörden zu begegnen, erachtet der Regierungsrat nicht als zielführend. Der Regierungsrat empfiehlt daher die Wählbarkeitsinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.