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BL: «Pro-Komitee Deponieabgabe 2x JA!» will mehr rezyklieren, weniger deponieren

(pd) Am 19. November wird im Kanton Basel-Landschaft über die «Änderung des Umweltschutzgesetzes BaselLandschaft betreffend Einführung kantonaler Deponieabgaben (Massnahme des Massnahmenpakets zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel)» abgestimmt. Das Ergreifen dieser Massnahmen sind verschiedenen Aspekten wie dem grossen Anfall an Bauabfällen und Bedarf an Baustoffen, das Verwertungspotenzial von vielen Bauabfällen und den knappen im Vergleich zum Recycling günstigen Deponieraum geschuldet. Anlässlich der heutigen Medienkonferenz stellten Vertreterinnen und Vertreter der befürwortenden Parteien und der Leiter der Task-Force das Geschäft vor.

Baumaterialien werden zu hochwertigen Recycling-Baustoffen aufbereitet. Sie bilden einen Baustoffkreislauf. Was nicht verwertet werden kann, muss auf Deponien dauerhaft abgelagert werden. Ziel ist es, möglichst wenige Ressourcen zu verbrauchen, möglichst viele Stoffe im Kreislauf zu halten und möglichst wenig Material zu deponieren. Trotz der guten Ausgangslage: Das Potenzial des Baustoffkreislaufs wird noch zu wenig genutzt.

Das Massnahmenpaket fordert ein Umdecken bei den beteiligten Partnern. Dazu gehören die Einführung einer generellen Rückbaubewilligung, die Umsetzung einer Selbstverpflichtung des Kantons zum Einsatz von RecyclingBaustoffen im Hoch- und Tiefbau und ein Aufbau einer Fachstelle Baustoffkreislauf innerhalb des Amts für Umweltschutz und Energie (AUE). Aber: Keine Massnahme, welche einen direkten Einfluss auf die Deponiegebühren hat. Mit der vorliegenden Landratsvorlage «Einführung kantonaler Deponieabgaben» werden die Rechtsgrundlagen für die Einführung einer Lenkungssteuer auf deponierte Abfälle geschaffen. Die Förderung des Baustoffkreislaufs erfolgt, indem die externen Kosten für das Deponieren internalisiert werden. Dadurch kann Kostenwahrheit für das Deponieren geschaffen werden und in der Folge wird die bisher teilweise teurere Verwertung von Bauabfällen konkurrenzfähig zum Deponieren. Grundsätzlich sollen die Deponieabgaben so festgelegt werden, dass diese eine lenkende Wirkung von der Deponierung hin zur Verwertung entfalten. Es gilt somit der Grundsatz «so viel wie nötig, so wenig wie möglich».

Die künftigen Einnahmen aus den Deponieabgaben werden dem Staatshaushalt zugeführt und kompensieren teilweise die erfolgswirksam gebildeten Rückstellungen bzw. deren Verwendung im Zusammenhang mit altlastenrechtlichen Aufgaben des Kantons. Dadurch wird rückwirkend der Staatshaushalt entlastet.