(pd) Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich am Pilotprogramm «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» 2025–2027 des Bundes. Arbeitgebende erhalten finanzielle Zuschüsse, wenn sie Personen mit Fluchthintergrund mit besonderem Einarbeitungsbedarf einstellen. Damit soll die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gestärkt werden.
Der Regierungsrat hat beschlossen, in den Jahren 2025 bis 2027 das Pilotprogramm «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» (Pilotprogramm FiZu) des Bundes im Kanton Basel-Landschaft umzusetzen. Arbeitgebende erhalten finanzielle Unterstützung, wenn sie anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene oder Personen mit Schutzstatus S mit ausserordentlichem Einarbeitungsbedarf zu den orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen anstellen. Die Zuschüsse können auch für arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen eingesetzt werden. Ziel ist eine nachhaltige berufliche Integration und eine stärkere soziale Teilhabe von geflüchteten Personen. Das Programm wird vom Staatssekretariat für Migration (SEM) mitfinanziert und fachlich begleitet.
Entlastung für KMU und Gemeinden
Das Pilotprogramm FiZu unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Arbeitsmarktintegration von Personen mit besonderem Einarbeitungsbedarf. Es hilft, bestehende Hürden abzubauen und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Langfristig können zudem die Gemeinden durch geringere Sozialhilfekosten entlastet werden, indem sich Personen mit Fluchthintergrund vermehrt von der Sozialhilfe ablösen können.
Breit abgestützte Umsetzung
Für die Umsetzung ist das kantonale Sozialamt (KSA) verantwortlich. Mit der operativen Begleitung werden externe Partner beauftragt, die sowohl die Teilnehmenden als auch die Arbeitgebenden beim Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen. Das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) sowie die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) begleiten das Programm zusätzlich und stehen als Ansprechstelle für Arbeitgebende zur Verfügung (RAVplus Arbeitgeberservice Tel. +41 61 552 07 77).
Nachhaltige Integration als Ziel
Mit dem Programm wird ein wichtiger Impuls für die nachhaltige Integration von geflüchteten Personen in den Arbeitsmarkt gesetzt. Durch gezielte Unterstützung beim Einstieg in die Erwerbstätigkeit werden die Selbstständigkeit sowie die soziale Teilhabe gestärkt. Das Pilotprogramm läuft bis Ende 2027. Rund 36 Personen sollen während dieser Zeit von den Massnahmen profitieren. Danach erfolgt eine Evaluation. Der Kanton Basel-Landschaft prüft anschliessend eine mögliche Weiterführung.